Unterliederbach: Parken zwischen den Bäumen im Sossenheimer Weg
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Anfrage geprüft und teilt wie folgt mit. Zu 1.: Die Linden im Sossenheimer Weg vor den Hausnummern 69, 71 und 73, befanden sich zum Zeitpunkt der letzten Regelkontrolle in einem unauffälligen Vitalitätszustand. Es waren keine großen Einbußen in der Vitalität zu verzeichnen. Die zurückliegenden Trockenjahre, die sich durchaus erst nach 2-3 Jahren in den Kronen abzeichnen können, haben sich in der letzten Kontrolle nicht gezeigt. Zu 2.: Je nach Baumart reagieren Bäume unterschiedlich auf Bodenverdichtung. Die Linde gilt als robust und widerstandsfähig für die Verwendung im Straßenbereich, d. h. sie ist durchaus tolerant gegenüber der Bodenverdichtung. Generell wirkt sich die Bodenverdichtung allerdings auch nicht förderlich auf den Gesamtzustand der Bäume aus. Zu 3.: Rein äußerlich sind derzeit keine mechanischen Schäden ersichtlich, jedoch können nicht erkennbare Anfahrschäden zur Schädigung des Stammgewebes führen. Der Bereich Sossenheimer Weg 69, 71 und 73 wird als Grünanlage mit der Anlagennummer 1497 geführt. Gemäß Grünanlagensatzung ist dort das Fahren, Parken, Abstellen und Schieben von Kraftfahrzeugen ohnehin untersagt. Das Fachamt wird die städtische Verkehrspolizei bitten, dort Kontrollen, je nach verfügbaren Einsatzkräften, durchzuführen.