Parksituation in der Straße An der Mannsfaust
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2209
Betreff: Parksituation in der Straße An der Mannsfaust Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass der Bereich des Wendehammers beginnend gegenüber Hausnummer 24 und endend vor Hausnummer 24 mit absolutem Haltverbot (Verkehrszeichen 283 Straßenverkehrs-Ordnung) beschildert wird. Eine bauliche Absicherung des Gehweges zwischen Hausnummer 10 und der Mathildenstraße ist auf Grund der geringen Gehwegbreite von ca. 1,40 m nicht möglich. Dieser Bereich ist bereits mittels Haltverbot beschildert. Weitere straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen sind nicht möglich.