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Strukturierung des Raumes auf dem Bürgersteig vor der Liegenschaft de-Neufville-Straße 25

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2208 Betreff: Strukturierung des Raumes auf dem Bürgersteig vor der Liegenschaft de-Neufville-Straße 25 Die Gehwegfläche in der de-Neufville-Straße vor Hausnummer 25 befindet sich teils in städtischem Eigentum, teils in privatem Eigentum. Diese Trennung ist baulich nicht erkennbar. Der Magistrat hat sich daher mit der Hausverwaltung der Liegenschaft de-Neufville-Straße 25 in Verbindung gesetzt, um die Eigentumsverhältnisse zu beordnen. Dies kann entweder in Form einer Eigentumsübertragung der privaten Gehwegfläche an die Stadt Frankfurt am Main geschehen oder durch eine eindeutige Kennzeichnung der privaten Fläche. In beiden Fällen wird angestrebt, der Anregung schnellstmöglich zu entsprechen und die Park- und Gehwegflächen eindeutig zu kennzeichnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3489

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