Strukturierung des Raumes auf dem Bürgersteig vor der Liegenschaft de-Neufville-Straße 25
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST
2208
Betreff: Strukturierung des
Raumes auf dem Bürgersteig vor der Liegenschaft de-Neufville-Straße 25 Die Gehwegfläche in der
de-Neufville-Straße vor Hausnummer 25 befindet sich teils in städtischem
Eigentum, teils in privatem Eigentum. Diese Trennung ist baulich nicht
erkennbar. Der Magistrat hat sich daher mit der Hausverwaltung der Liegenschaft
de-Neufville-Straße 25 in Verbindung gesetzt, um die Eigentumsverhältnisse zu
beordnen.
Dies kann entweder in Form einer
Eigentumsübertragung der privaten Gehwegfläche an die Stadt Frankfurt am Main
geschehen oder durch eine eindeutige Kennzeichnung der privaten Fläche. In
beiden Fällen wird angestrebt, der Anregung schnellstmöglich zu entsprechen und
die Park- und Gehwegflächen eindeutig zu kennzeichnen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.08.2018, OM 3489