Parksituation Alexanderstraße/Kreuzung Trümpertstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Durch die Baumaßnahme Alexanderstraße 61 wird die Fahrbahn so eingeschränkt, dass lediglich eine Restfahrbahnbreite von 3,00 Meter gegeben ist. Bei einer solchen Breite besteht ein absolutes Haltverbot bereits durch § 12 Absatz 1 Ziffer 1 der Straßenverkehrs-Ordnung in Verbindung mit dem grundsätzlichen Parkverbot auf Gehwegen (sofern nicht durch Verkehrszeichen erlaubt). Es ist insofern von vorsätzlichen Regelverstößen auszugehen. Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert daher den fraglichen Bereich in regelmäßigen Abständen und verwarnt die ordnungswidrig auf dem Gehweg geparkten Fahrzeuge, mitunter täglich.