Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 denkmalpflegerisch aufwerten
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2201
Betreff: Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 denkmalpflegerisch aufwerten Die Wiederanbringung von Fensterläden am Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 (Altes Zollhaus) ist denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Hierzu müsste beim Denkmalamt ein entsprechender Antrag eingereicht werden, der auch das Angebot (inkl. Kostenzusammenstellung) der zur Beauftragung vorgesehenen Firma enthält. Dieses Angebot ist durch den Eigentümer einzuholen. Neue Läden wären den Entfernten entsprechend zu gestalten, aus Holz anzufertigen und in einem mit dem Denkmalamt abzustimmenden Farbton zu streichen. Sofern sie genehmigungskonform ausgeführt werden, wären sie steuerlich bescheinigungsfähig sowie im Rahmen der Fördermittel des Denkmalamts auch zuschussfähig.