Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 denkmalpflegerisch aufwerten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.12.2019, ST 2201 Betreff: Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563
denkmalpflegerisch aufwerten Die Wiederanbringung von
Fensterläden am Kulturdenkmal Hanauer Landstraße 563 (Altes Zollhaus) ist
denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Hierzu müsste beim Denkmalamt ein
entsprechender Antrag eingereicht werden, der auch das Angebot (inkl.
Kostenzusammenstellung) der zur Beauftragung vorgesehenen Firma enthält. Dieses
Angebot ist durch den Eigentümer einzuholen. Neue Läden wären den Entfernten
entsprechend zu gestalten, aus Holz anzufertigen und in einem mit dem
Denkmalamt abzustimmenden Farbton zu streichen. Sofern sie genehmigungskonform
ausgeführt werden, wären sie steuerlich bescheinigungsfähig sowie im Rahmen der
Fördermittel des Denkmalamts auch zuschussfähig. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 19.08.2019, V
1374