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Einrichtung eines temporären Kurzzeitparkplatzes vor der Brunnen-Apotheke in Frankfurt am Main-Oberad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 21 Betreff: Einrichtung eines temporären Kurzzeitparkplatzes vor der Brunnen-Apotheke in Frankfurt am Main-Oberad Der Magistrat hat in den Berichten B 727 vom 29.10.1999 und B 381 vom 29.5.2000 festgelegt, dass von einer generellen Einführung der Parkscheibenregelung zum Kurzzeitparken im Stadtgebiet abgesehen wird. Lediglich in ländlichen Bereichen der Stadt wird die Einführung von Parkscheiben befürwortet. Der Anregung kann demnach nicht entsprochen werden. Durch die Baumaßnahme Offenbacher Landstraße hat sich der Parkdruck östlich des Buchrainplatzes temporär stark erhöht. Nach Beendigung der Baumaßnahme wird durch die Einrichtung zusätzlicher Parkplätze jedoch eine Verbesserung der Parksituation eintreten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2152