Sozialwohnungen im Ortsbezirk 5
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST
219
Betreff: Sozialwohnungen im
Ortsbezirk 5 Zu Frage 1: Berücksichtigt wurden alle
Förderarten, mit Bindung für Sozialwohnungsberechtigte. Dazu gehören der 1.
Förderweg nach dem II. Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG), der Förderweg 1 Stufe 1
nach dem HWoFG (Hessisches Wohnraumfördergesetz), weitere städtische
Förderungen und vertraglich gesicherte Bindungen (z. B. Heimatsiedlung und
US-Wohnungen).
Stadtteil: Anzahl der Wohnungen ohne Seniorenwohnungen:
Seniorenwohnungen: Niederrad 907 0
Oberrad 425 216 Sachsenhausen-Nord
1.168 256 Sachsenhausen-Süd
107 410 Gesamt
2.607 882 Zu Frage 2: Berücksichtigt wurden alle Förderarten, mit Bindung
für Sozialwohnungsberechtigte. Dazu gehören der 1. Förderweg nach dem II.
Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG), der Förderweg 1 Stufe 1 nach dem HWoFG
(Hessisches Wohnraumfördergesetz), weitere städtische Förderungen und
vertraglich gesicherte Bindungen (z. B. Heimatsiedlung und US-Wohnungen).
Stadtteil: Anzahl der Wohnungen ohne Seniorenwohnungen:
Seniorenwohnungen: Änderungen in % 31.12.15 31.12.16 31.12.15 31.12.16 Niederrad 875 907 0 0 +3,66
Oberrad
424 425 216 216 +0,24 Sachsenhausen-Nord
1.191 1.168 256 256 -1,93 Sachsenhausen-Süd
135 107 410 410 -20,74 Gesamt
2.625 2.607 882 882 Zu Frage 3: Insgesamt wurden seit 2007 fast 2.000
Belegungsrechte erworben. Davon entfielen auf den Ortsbezirk 5 (Stand
15.12.2017):
Stadtteil: Anzahl der Wohnungen: Niederrad
109
Oberrad 22 Sachsenhausen-Nord
34 Sachsenhausen-Süd
7 Gesamt
172
Eine Auswertung zu den
aufgewendeten Mitteln für diese 172 Wohnungen ist nicht ohne weiteres möglich,
da für die Abrechnung des Förderprogramms nur die Gesamtbeträge benötigt
werden. Diese 172 Wohnungen haben durchschnittlich eine Wohnfläche von 68
qm, eine Fördermiete von 5,07 €/qm und eine ortsübliche Vergleichsmiete
von 7,74 €/qm. Gem. den Förderrichtlinien wird dem Eigentümer die
Differenz zwischen der Fördermiete und der ortsüblichen Vergleichsmiete
erstattet, in diesem Fall wären das durchschnittlich 2,67 €/qm. Hinzu
kommen noch 10 €/qm und Jahr Aufwandspauschale. Darüber hinaus wurde für das Förderprogramm ein
weiteres Modell entwickelt. Hier besteht ein siedlungsbezogener Ansatz, der
nicht einzelne Wohnungen sondern ganze Liegenschaften einbezieht. Mit der ABG
FRANKFURT HOLDING und der Nassauischen Heimstätte wurden verschiedene Verträge
und Ergänzungsvereinbarungen abgeschlossen, die sie verpflichten jede frei
werdende Wohnung in den inzwischen über 300 Liegenschaften dem Amt für
Wohnungswesen zu melden. Dadurch wurden bis heute (Stand 15.12.2017) über
4.000 Wohnungen für die zukünftige Vermittlung gesichert. Für den Bereich des
Ortsbezirks 5 verteilen sich diese gesicherten Belegungsrechte wie folgt:
Stadtteil: Anzahl der Wohnungen: Niederrad
42
Oberrad
51
Sachsenhausen-Nord
0 Sachsenhausen-Süd
30 Gesamt
123
Zu Frage 4: Stadtteil: Anzahl der Wohnungen 2016: Anzahl der Wohnungen 2017: Veränderung in % Niederrad
92 109 18,48
Oberrad 19 22 15,79 Sachsenhausen-Nord
31 34 9,68 Sachsenhausen-Süd
5 7 40,00 Gesamt
147 172 17,01
Zu Frage 5: Seit 2008 endeten die Bindungen, aufgrund
vorzeitiger freiwilliger Rückzahlung der öffentlichen Darlehen, für insgesamt
105 Wohnungen im Ortsbezirk 5. Davon 39 in Niederrad, 18 in Oberrad und 48 in
Sachsenhausen-Süd. Für
weitere 146 Wohnungen wurden die Darlehen vorzeitig getilgt. Aufgrund der
gesetzlichen Nachwirkungsfrist (5 Jahre) enden hier die Bindungen zwischen 2019
und 2022. Von diesen 146 Wohnungen entfallen auf Oberrad 102 und auf
Sachsenhausen-Nord 44 Wohnungen. Zu Frage 6: Der Vergleich des Bestands an Wohnungen im 1.
Förderweg mit Stand 31.12.2016 und dem Bestand am 31.12.2006 ergibt folgendes
Bild:
Stadtteil: Anzahl der Wohnungen am 31.12.2006: Anzahl der Wohnungen am 31.12.2016: Veränderung:
Niederrad 697 714 + 17
Oberrad 748 471 - 277 Sachsenhausen-Nord
429 373 - 56
Sachsenhausen-Süd 572 465 - 107 Gesamt
2.446 2.023 - 423
Zu Frage 7: Am 31.12.2016 waren insgesamt 9.491 Haushalte für
eine öffentlich geförderte Wohnung beim Amt für Wohnungswesen registriert.
Davon entfielen auf: Stadtteil:
Anzahl Haushalte: Niederrad
316
Oberrad
179
Sachsenhausen-Nord
248
Sachsenhausen-Süd
143
Gesamt:
886
Dies entspricht einer
Quote von 9,34 %.
Zu Frage 8: Es wurden im Ortsbezirk 5 im Jahr 2016 keine
Fördermittel für Sozialwohnungen bewilligt. Zu Frage 9: Bewerber für eine öffentlich geförderte Wohnung
(Förderweg 1, Stufe 1 bzw. 1. Förderweg) müssen die gesetzliche
Einkommensgrenze gem. § 5 Abs. 5 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG)
einhalten. Diese beträgt derzeit für das maßgebende jährliche Einkommen:
für einen Einpersonenhaushalt
15.572 € für einen Zweipersonenhaushalt
23.626 € für jede
weitere Person
5.370 € Gehören
Kinder im Sinne des § 32 EStG zum Haushalt, erhöht sich die Grenze für jedes
Kind um 650 €. Die
Stadt Frankfurt am Main ist seit 1974 Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf gem. §
5a Hessisches Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG) und hat gem. Verordnung des
Landes Hessen eigene Registrier- und Vergaberichtlinien erlassen. Diese regeln
die weiteren Bedingungen für Bewerber von öffentlich geförderten Wohnungen.
Die Bewerber müssen eine
Bindung an Frankfurt am Main haben. Über eine ausreichende Bindung verfügt, wer
z. B. seit mindestens einem Jahr mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main
gemeldet ist oder wer über einen festen Arbeitsplatz in Frankfurt am Main
verfügt. Darüber hinaus
müssen die Bewerber derzeit unzureichend untergebracht sein. Dies ist z. B. der
Fall bei einer zu kleinen Wohnung oder wenn die Bewerber keine eigene Wohnung
haben. Eigentümer von
öffentlich geförderten Wohnungen müssen ihre frei werdenden Wohnungen dem Amt
für Wohnungswesen melden. Dieses schlägt dem Eigentümer mindestens 3 geeignete
Bewerber als Nachmieter vor. Der Eigentümer entscheidet letztendlich, mit wem
er dann einen Mietvertrag abschließt. Die Reihenfolge der Benennung der
Bewerber richtet sich nach der Dringlichkeit und Wartezeit. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 03.11.2017, V 633