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Sozialwohnungen im Ortsbezirk 5

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 219 Betreff: Sozialwohnungen im Ortsbezirk 5 Zu Frage 1: Berücksichtigt wurden alle Förderarten, mit Bindung für Sozialwohnungsberechtigte. Dazu gehören der 1. Förderweg nach dem II. Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG), der Förderweg 1 Stufe 1 nach dem HWoFG (Hessisches Wohnraumfördergesetz), weitere städtische Förderungen und vertraglich gesicherte Bindungen (z. B. Heimatsiedlung und US-Wohnungen). Stadtteil: Anzahl der Wohnungen ohne Seniorenwohnungen: Seniorenwohnungen: Niederrad 907 0 Oberrad 425 216 Sachsenhausen-Nord 1.168 256 Sachsenhausen-Süd 107 410 Gesamt 2.607 882 Zu Frage 2: Berücksichtigt wurden alle Förderarten, mit Bindung für Sozialwohnungsberechtigte. Dazu gehören der 1. Förderweg nach dem II. Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG), der Förderweg 1 Stufe 1 nach dem HWoFG (Hessisches Wohnraumfördergesetz), weitere städtische Förderungen und vertraglich gesicherte Bindungen (z. B. Heimatsiedlung und US-Wohnungen). Stadtteil: Anzahl der Wohnungen ohne Seniorenwohnungen: Seniorenwohnungen: Änderungen in % 31.12.15 31.12.16 31.12.15 31.12.16 Niederrad 875 907 0 0 +3,66 Oberrad 424 425 216 216 +0,24 Sachsenhausen-Nord 1.191 1.168 256 256 -1,93 Sachsenhausen-Süd 135 107 410 410 -20,74 Gesamt 2.625 2.607 882 882 Zu Frage 3: Insgesamt wurden seit 2007 fast 2.000 Belegungsrechte erworben. Davon entfielen auf den Ortsbezirk 5 (Stand 15.12.2017): Stadtteil: Anzahl der Wohnungen: Niederrad 109 Oberrad 22 Sachsenhausen-Nord 34 Sachsenhausen-Süd 7 Gesamt 172 Eine Auswertung zu den aufgewendeten Mitteln für diese 172 Wohnungen ist nicht ohne weiteres möglich, da für die Abrechnung des Förderprogramms nur die Gesamtbeträge benötigt werden. Diese 172 Wohnungen haben durchschnittlich eine Wohnfläche von 68 qm, eine Fördermiete von 5,07 €/qm und eine ortsübliche Vergleichsmiete von 7,74 €/qm. Gem. den Förderrichtlinien wird dem Eigentümer die Differenz zwischen der Fördermiete und der ortsüblichen Vergleichsmiete erstattet, in diesem Fall wären das durchschnittlich 2,67 €/qm. Hinzu kommen noch 10 €/qm und Jahr Aufwandspauschale. Darüber hinaus wurde für das Förderprogramm ein weiteres Modell entwickelt. Hier besteht ein siedlungsbezogener Ansatz, der nicht einzelne Wohnungen sondern ganze Liegenschaften einbezieht. Mit der ABG FRANKFURT HOLDING und der Nassauischen Heimstätte wurden verschiedene Verträge und Ergänzungsvereinbarungen abgeschlossen, die sie verpflichten jede frei werdende Wohnung in den inzwischen über 300 Liegenschaften dem Amt für Wohnungswesen zu melden. Dadurch wurden bis heute (Stand 15.12.2017) über 4.000 Wohnungen für die zukünftige Vermittlung gesichert. Für den Bereich des Ortsbezirks 5 verteilen sich diese gesicherten Belegungsrechte wie folgt: Stadtteil: Anzahl der Wohnungen: Niederrad 42 Oberrad 51 Sachsenhausen-Nord 0 Sachsenhausen-Süd 30 Gesamt 123 Zu Frage 4: Stadtteil: Anzahl der Wohnungen 2016: Anzahl der Wohnungen 2017: Veränderung in % Niederrad 92 109 18,48 Oberrad 19 22 15,79 Sachsenhausen-Nord 31 34 9,68 Sachsenhausen-Süd 5 7 40,00 Gesamt 147 172 17,01 Zu Frage 5: Seit 2008 endeten die Bindungen, aufgrund vorzeitiger freiwilliger Rückzahlung der öffentlichen Darlehen, für insgesamt 105 Wohnungen im Ortsbezirk 5. Davon 39 in Niederrad, 18 in Oberrad und 48 in Sachsenhausen-Süd. Für weitere 146 Wohnungen wurden die Darlehen vorzeitig getilgt. Aufgrund der gesetzlichen Nachwirkungsfrist (5 Jahre) enden hier die Bindungen zwischen 2019 und 2022. Von diesen 146 Wohnungen entfallen auf Oberrad 102 und auf Sachsenhausen-Nord 44 Wohnungen. Zu Frage 6: Der Vergleich des Bestands an Wohnungen im 1. Förderweg mit Stand 31.12.2016 und dem Bestand am 31.12.2006 ergibt folgendes Bild: Stadtteil: Anzahl der Wohnungen am 31.12.2006: Anzahl der Wohnungen am 31.12.2016: Veränderung: Niederrad 697 714 + 17 Oberrad 748 471 - 277 Sachsenhausen-Nord 429 373 - 56 Sachsenhausen-Süd 572 465 - 107 Gesamt 2.446 2.023 - 423 Zu Frage 7: Am 31.12.2016 waren insgesamt 9.491 Haushalte für eine öffentlich geförderte Wohnung beim Amt für Wohnungswesen registriert. Davon entfielen auf: Stadtteil: Anzahl Haushalte: Niederrad 316 Oberrad 179 Sachsenhausen-Nord 248 Sachsenhausen-Süd 143 Gesamt: 886 Dies entspricht einer Quote von 9,34 %. Zu Frage 8: Es wurden im Ortsbezirk 5 im Jahr 2016 keine Fördermittel für Sozialwohnungen bewilligt. Zu Frage 9: Bewerber für eine öffentlich geförderte Wohnung (Förderweg 1, Stufe 1 bzw. 1. Förderweg) müssen die gesetzliche Einkommensgrenze gem. § 5 Abs. 5 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG) einhalten. Diese beträgt derzeit für das maßgebende jährliche Einkommen: für einen Einpersonenhaushalt 15.572 € für einen Zweipersonenhaushalt 23.626 € für jede weitere Person 5.370 € Gehören Kinder im Sinne des § 32 EStG zum Haushalt, erhöht sich die Grenze für jedes Kind um 650 €. Die Stadt Frankfurt am Main ist seit 1974 Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf gem. § 5a Hessisches Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG) und hat gem. Verordnung des Landes Hessen eigene Registrier- und Vergaberichtlinien erlassen. Diese regeln die weiteren Bedingungen für Bewerber von öffentlich geförderten Wohnungen. Die Bewerber müssen eine Bindung an Frankfurt am Main haben. Über eine ausreichende Bindung verfügt, wer z. B. seit mindestens einem Jahr mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main gemeldet ist oder wer über einen festen Arbeitsplatz in Frankfurt am Main verfügt. Darüber hinaus müssen die Bewerber derzeit unzureichend untergebracht sein. Dies ist z. B. der Fall bei einer zu kleinen Wohnung oder wenn die Bewerber keine eigene Wohnung haben. Eigentümer von öffentlich geförderten Wohnungen müssen ihre frei werdenden Wohnungen dem Amt für Wohnungswesen melden. Dieses schlägt dem Eigentümer mindestens 3 geeignete Bewerber als Nachmieter vor. Der Eigentümer entscheidet letztendlich, mit wem er dann einen Mietvertrag abschließt. Die Reihenfolge der Benennung der Bewerber richtet sich nach der Dringlichkeit und Wartezeit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 03.11.2017, V 633

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