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Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2199 Betreff: Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der barrierefreie Ausbau von Straßenbahnhaltestellen wird im Stadtgebiet sukzessive auf der Grundlage einer Prioritätenliste vorangetrieben. Die Priorisierung der auszubauenden Haltestellen erfolgt durch die Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, traffiQ. Planungen für den Bereich befinden sich in der Vorbereitung. Im Zuge der Planung erfolgt die bedarfsgerechte Ausstattung der Haltestelle sowie eine Anpassung des öffentlichen Straßenraumes nach den aktuellen Standards. Die Gleisanlagen befinden sich mit Ausnahme des Abschnitts de-Neufville-Straße - Nonnenpfad in einem guten Zustand. Diese wurden 1995 für die Inbetriebnahme der ersten Niederflur-Straßenbahnwagen mit Fördermitteln des Landes grundhaft saniert. Inwiefern eine grundlegende Umgestaltung des Straßenabschnitts möglich ist, ist zu gegebener Zeit in Abstimmung mit der Haltestellenplanung zu prüfen. Zudem ist zu bedenken, dass aufgrund der stadt- und straßenräumlichen Gegebenheiten der gewünschten Umgestaltung und Bepflanzung mit Bäumen sehr enge Grenzen gesetzt sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 10.03.2017, EA 26