Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST
2199
Betreff: Umgestaltung der
östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und
Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der barrierefreie Ausbau von
Straßenbahnhaltestellen wird im Stadtgebiet sukzessive auf der Grundlage
einer Prioritätenliste vorangetrieben. Die Priorisierung der auszubauenden
Haltestellen erfolgt durch die Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main
mbH, traffiQ. Planungen für den Bereich befinden sich in der Vorbereitung.
Im Zuge der Planung erfolgt die bedarfsgerechte Ausstattung der
Haltestelle sowie eine Anpassung des öffentlichen Straßenraumes nach den
aktuellen Standards. Die
Gleisanlagen befinden sich mit Ausnahme des Abschnitts de-Neufville-Straße -
Nonnenpfad in einem guten Zustand. Diese wurden 1995 für die Inbetriebnahme der
ersten Niederflur-Straßenbahnwagen mit Fördermitteln des Landes grundhaft
saniert. Inwiefern eine
grundlegende Umgestaltung des Straßenabschnitts möglich ist, ist zu gegebener
Zeit in Abstimmung mit der Haltestellenplanung zu prüfen. Zudem ist zu
bedenken, dass aufgrund der stadt- und straßenräumlichen Gegebenheiten der
gewünschten Umgestaltung und Bepflanzung mit Bäumen sehr enge Grenzen gesetzt
sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
10.03.2017, EA 26