Straße zwischen Altebergsweg und An der Goetheruh
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Bei dem genannten Weg handelt es sich um einen öffentlichen Weg, der entsprechend von Spaziergänger:innen genutzt werden darf. An den Zufahrten aus dem Altebergsweg und dem Parkplatz Scheerwald befinden sich die Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten" (Verkehrszeichen 250, Straßenverkehrs-Ordnung). Diese Beschilderung gilt auch für die weiterführende Strecke. Der Magistrat wird die zusätzliche Beschilderung "Privatweg ..." kurzfristig entfernen.