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Straße zwischen Altebergsweg und An der Goetheruh

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei dem genannten Weg handelt es sich um einen öffentlichen Weg, der entsprechend von Spaziergänger:innen genutzt werden darf. An den Zufahrten aus dem Altebergsweg und dem Parkplatz Scheerwald befinden sich die Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten" (Verkehrszeichen 250, Straßenverkehrs-Ordnung). Diese Beschilderung gilt auch für die weiterführende Strecke. Der Magistrat wird die zusätzliche Beschilderung "Privatweg ..." kurzfristig entfernen.

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