Parkwächter im Rebstockpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST
2192
Betreff: Parkwächter im
Rebstockpark Der Rebstockpark wird
ausgesprochen stark für Grillaktivitäten genutzt, verbunden mit den negativen
Begleiterscheinungen wie beispielsweise Vermüllung, Brandstellen und wildes
Urinieren.
Da es sich häufig um eine große
Anzahl von Personen handelt, die sich über die Regeln einer ordnungsgemäßen
Nutzung im Rahmen der ausgewiesenen Grillfläche hinwegsetzt, ist es mit den
gegebenen personellen Kapazitäten der Stadtpolizei nicht möglich, hier ohne
Eigengefährdung einzuschreiten. Aus diesem Grund wird sowohl von Seiten des
Ordnungsamtes als auch dem Grünflächenamt der Einsatz von Parkwächtern als
sinnvolle Unterstützung der Arbeit der Stadtpolizei begrüßt. Hierbei liegt der Fokus vor allem in
der Lenkung der Besucher auf die ausgewiesenen Grillflächen und die Aufklärung,
wie diese ordnungsgemäß genutzt werden kann. Für die Sommermonate 2018 wird der Einsatz von
Parkwächtern im Bereich des Rebstockparks eingeplant. Nach Saisonabschluss
erfolgt eine Auswertung, inwieweit Verbesserungen eingetreten sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.08.2017, OM 1988