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Parkwächter im Rebstockpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2192 Betreff: Parkwächter im Rebstockpark Der Rebstockpark wird ausgesprochen stark für Grillaktivitäten genutzt, verbunden mit den negativen Begleiterscheinungen wie beispielsweise Vermüllung, Brandstellen und wildes Urinieren. Da es sich häufig um eine große Anzahl von Personen handelt, die sich über die Regeln einer ordnungsgemäßen Nutzung im Rahmen der ausgewiesenen Grillfläche hinwegsetzt, ist es mit den gegebenen personellen Kapazitäten der Stadtpolizei nicht möglich, hier ohne Eigengefährdung einzuschreiten. Aus diesem Grund wird sowohl von Seiten des Ordnungsamtes als auch dem Grünflächenamt der Einsatz von Parkwächtern als sinnvolle Unterstützung der Arbeit der Stadtpolizei begrüßt. Hierbei liegt der Fokus vor allem in der Lenkung der Besucher auf die ausgewiesenen Grillflächen und die Aufklärung, wie diese ordnungsgemäß genutzt werden kann. Für die Sommermonate 2018 wird der Einsatz von Parkwächtern im Bereich des Rebstockparks eingeplant. Nach Saisonabschluss erfolgt eine Auswertung, inwieweit Verbesserungen eingetreten sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1988

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