Sicherung der Fußwege und Baumschutz in der Limpurgergasse durch Installation von starren Pollern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
An der Örtlichkeit befinden sich vermietete Parkstände für Innenstadtbewohner:innen, die durch Kipppfosten gegen unbefugte Nutzung gesichert sind. Bei diesen Parkplätzen handelt es sich um teilentwidmete, nicht-öffentliche Verkehrsflächen, die von der Garagen-Bau und Betriebsgesellschaft vermietet und betrieben werden. Kontrollen durch die Städtische Verkehrspolizei können daher nicht vorgenommen werden. Sollten die Parkplätze zukünftig nicht mehr als private Stellplätze vermietet sein, könnte der Anregung durch die Sicherung der nicht befestigten Flächen mittels Pollern beziehungsweise Findlingen entsprochen werden. Dies ist aber absehbar nicht der Fall.