Kein Abriss des Hauses Kelsterbacher Straße 28 in Niederrad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der von Seiten der zuständigen Denkmalbehörden, das Landesamt für Denkmalpflege Hessen und das Denkmalamt der Stadt Frankfurt am Main am 16.03.2020 genehmigte Abbruch ist mittlerweile vollzogen. Dem Abrissbegehren wurde als Sachentscheidung aufgrund des schlechten Erhaltungszustandes des Gebäudes zugestimmt.