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Informationspflicht bei geplanten Abrissen von denkmal- und ensemblegeschützten Gebäuden im Frankfurter Süden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Sowohl bei denkmalschutzrechtlichen Verfahren als auch bei Baugenehmigungsverfahren handelt es sich um Verwaltungsakte im Einzelfall. Das bedeutet auch, dass keine Beteiligung der Allgemeinheit vorgesehen ist, sondern ausschließlich direkt Beteiligte zu hören sind. Dies dient grundsätzlich auch dem Schutz der Antragsteller*innen.