Bereich Ronneburgstraße/Homburger Landstraße sicherer gestalten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST
2185
Betreff: Bereich
Ronneburgstraße/Homburger Landstraße sicherer gestalten zu 1.: Das Gehwegparken endet bereits vor der Haltlinie der
in der Anregung bezeichneten Lichtsignalanlage. Vor der Sparkasse ist gemäß
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das Parken auf dem Gehweg nicht gestattet.
Der Radweg verläuft auf der Fahrbahn parallel zum
Fahrzeugverkehr. Die Sicht auf die Lichtsignalanlage ist jederzeit ohne
Einschränkungen gewährleistet. Im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße /
Ronneburgstraße befinden sich zwei Grundstücksausfahrten. Die Ausfahrt der
Frankfurter Sparkasse befindet sich noch vor dem signalisierten Bereich. Hier
haben die nach rechts in die Homburger Landstraße Abbiegenden die Lichtsignale
der Ampel zu beachten. Um die Erkennbarkeit der Signale zu verbessern, wird der
linke Signalgeber der nördlichen Fahrtrichtung etwas nach rechts zur Ausfahrt
hin eingedreht. Die Ausfahrt in Höhe Haus-Nummer 130 befindet sich innerhalb
des signalisierten Bereiches. Signale können von dieser Stelle aus nicht
eingesehen werden. Ausfahrende müssen sich, unter Ausschluss jeglicher
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, in den Kreuzungsbereich hineintasten und
in die freigegebenen Verkehrsströme einordnen. zu 2.: Der Radweg sowie der Schutzstreifen wurden gemäß der
Richtlinie für die Markierung von Straßen (RMS) angelegt und markiert. Bei der
Besichtigung der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass die Markierung in sehr
gutem Zustand und damit gut sichtbar ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.03.2017, OM 1298