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Bereich Ronneburgstraße/Homburger Landstraße sicherer gestalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2185 Betreff: Bereich Ronneburgstraße/Homburger Landstraße sicherer gestalten zu 1.: Das Gehwegparken endet bereits vor der Haltlinie der in der Anregung bezeichneten Lichtsignalanlage. Vor der Sparkasse ist gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) das Parken auf dem Gehweg nicht gestattet. Der Radweg verläuft auf der Fahrbahn parallel zum Fahrzeugverkehr. Die Sicht auf die Lichtsignalanlage ist jederzeit ohne Einschränkungen gewährleistet. Im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Ronneburgstraße befinden sich zwei Grundstücksausfahrten. Die Ausfahrt der Frankfurter Sparkasse befindet sich noch vor dem signalisierten Bereich. Hier haben die nach rechts in die Homburger Landstraße Abbiegenden die Lichtsignale der Ampel zu beachten. Um die Erkennbarkeit der Signale zu verbessern, wird der linke Signalgeber der nördlichen Fahrtrichtung etwas nach rechts zur Ausfahrt hin eingedreht. Die Ausfahrt in Höhe Haus-Nummer 130 befindet sich innerhalb des signalisierten Bereiches. Signale können von dieser Stelle aus nicht eingesehen werden. Ausfahrende müssen sich, unter Ausschluss jeglicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, in den Kreuzungsbereich hineintasten und in die freigegebenen Verkehrsströme einordnen. zu 2.: Der Radweg sowie der Schutzstreifen wurden gemäß der Richtlinie für die Markierung von Straßen (RMS) angelegt und markiert. Bei der Besichtigung der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass die Markierung in sehr gutem Zustand und damit gut sichtbar ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1298