Messungen Luftqualität Baseler Platz
Stellungnahme des Magistrats
Am Baseler Platz werden keine lufthygienischen Messungen vorgenommen. Eine flächendeckende Erfassung der Luftqualität ist im Stadtgebiet Frankfurt nicht möglich. Die Bewertung der Luftqualität und die Abwägung von Minderungsmaßnahmen erfolgen daher an den allermeisten Stellen durch Berechnungen. Im Rahmen des aktuellen Entwurfs der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, ist die Luftqualität für den Baseler Platz modelltechnisch abgebildet und prognostiziert worden. Den Berechnungen liegt ein Verkehrsmodell zugrunde. Die maßnahmenabhängige Auswirkung der Flottenstärke und -zusammensetzung auf die Stickstoffdioxidbelastung wird in einem Immissionsbelastungsmodell abgebildet. Im Anhang des Entwurfs zum Luftreinhalteplan kann die konkrete Belastung an verschiedenen Abschnitten im Bereich des Baseler Platzes abgelesen werden. Der Luftreinhalteplanentwurf ist auf den Seiten des Hessischen Umweltministeriums (https://umwelt.hessen.de/umwelt-natur/luft-laerm-licht/luftreinhalteplanung) abrufbar. Für die beiden Nullfälle, also Plansituationen ohne Umsetzung lufthygienischer Minderungsmaßnahmen, stellt sich die Belastungssituation wie folgt dar. Der Grenzwert liegt bei 40 μg/m3 im Kalenderjahr. NO2 [μg/m3] Abschnitt zwischen... Analysenull-fall 2019 Prognosenull-fall 2021 Baseler Platz Unter der Friedensbrücke Wilhelm-Leuschner-Straße 41,6 40,6 Esslinger Straße Unter der Friedensbrücke 41,6 40,5 Baseler Straße Mannheimer Straße Baseler Platz 43,0 41,9 Gutleutstraße Wiesenhüttenstraße Baseler Platz 41,1 40,1 Für die Maßnahmenfälle ergeben sich gegenüber dem Prognose-Nullfall Veränderungen der Stickstoffdioxidkonzentration. Der Masterplanfall umfasst sämtliche geplanten städtischen Maßnahmen: Parkgebührensatzung und Parkraumbewirtschaftung, Teilnachrüstung der Busflotte, Verlagerung abgasarmer Busse in die Innenstadt, Anschaffung von E-Bussen, Einrichtung von Busspuren und Radverkehrsanlagen, Austausch von kommunalen Fahrzeugen, ÖPNV-Erweiterungsmaßnahmen, Digitalisierung des Verkehrs, kostenfreies Jobticket, Elektromobilitätskonzept sowie die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 40 km/h innerhalb des Anlagenrings. Unter dem Gesamtkonzept sind schließlich alle Maßnahmen des Masterplanfalls, das zonale Fahrverbot innerhalb des Anlagenrings sowie die streckenbezogenen Fahrverbote in Höchst und abschnittsweise auf der Mainzer Landstraße, auf der Gutleutstraße und Am Erlenbruch zusammengefasst. Nachstehende Tabelle zeigt die errechnete Belastung durch Stickstoffdioxid nach Ergreifung entsprechender Maßnahmen sowie in Klammern die Minderungswirkung [in μg/m3 NO2] gegenüber dem Analyse-Nullfall 2021. NO2 [μg/m3] Abschnitt zwischen... Masterplanfall Gesamtkonzept Baseler Platz Unter der Friedensbrücke Wilhelm-Leuschner-Straße 40,3 (- 0,3) 39,1 (- 1,5) Esslinger Straße Unter der Friedensbrücke 40,5 (± 0) 40,5 (± 0) Baseler Straße Mannheimer Straße Baseler Platz 41,8 (- 0,1) 38,3 (- 3,6) Gutleutstraße Wiesenhüttenstraße Baseler Platz 39,3 (- 0,8) 38,9 (- 1,2) Zusammenfassend ist festzustellen, dass im Masterplanfall weiter geringe Grenzwertüberschreitungen entlang des Baseler Platzes zu erwarten wären. Durch die geplanten Maßnahmen einschließlich der Verwirklichung einer Fahrverbotszone innerhalb des Anlagenrings wird sich die Luftqualität verbessern. Der Luftreinhalteplan soll zu Beginn 2021 in Kraft treten. Fahrverbote sind je nach Entwicklung der Belastung frühestens Mitte 2021 zu erwarten. Diese ist stark von der Verkehrsentwicklung in der Corona-Krise abhängig. Weitere detaillierte Informationen zu den einzelnen Maßnahmen und deren Wirkung - auch speziell für den Baseler Platz - können dem Luftreinhalteplanentwurf entnommen werden.