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Ampelschaltung Ecke Hügelstraße/Eckenheimer Landstraße ändern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die gemeinsame Grünphase von zwei sich entgegenkommenden Verkehrsströmen ist im Straßenverkehr der Normalfall. Linksabbiegende Verkehrsteilnehmende müssen gemäß § 9 Absatz 3 und 4 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dem entgegenkommenden Verkehr Vorrang gewähren. Der Magistrat ist bestrebt, die Steuerungen an den Signalanlagen nach Möglichkeit einheitlich zu gestalten und Verkehrsteilnehmende nicht an jeder Kreuzung mit unterschiedlichen Regelungen zu konfrontieren. Zur Verdeutlichung von entgegenkommenden Radfahrenden wurde die Markierung im Kreuzungsbereich entsprechend angepasst. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

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