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Ertüchtigung der Straße in der Wink

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2009, ST 217 Betreff: Ertüchtigung der Straße in der Wink Bei der Straße "In der Wink" handelt es sich um eine noch nicht endgültig hergestellte Erschließungsanlage, die sich aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Voraussetzungen in zwei selbständig zu betrachtende Abschnitte aufteilt. Der Abschnitt "In der Wink" von Am Hopfenbrunnen bis Am Brunnengarten liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 468. Das für einen entsprechenden Ausbau benötigte Gelände steht noch nicht im Eigentum der Stadt, da die seinerzeit von der Stadt Frankfurt am Main angestrebten Abtretungsverträge mit den anliegenden Grundstückseigentümern aufgrund deren größtenteils ablehnenden Haltung nicht umsetzbar waren. Der Ausbau nach den Vorgaben des Bebauungsplans wurde zurückgestellt und nicht weiter mit Priorität behandelt. Der Abschnitt "In der Wink" östlich von Am Brunnengarten liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die für einen Ausbau dieses Abschnittes benötigten Flächen stehen mittlerweile im Eigentum der Stadt. Für die erstmalige Herstellung wurden aus diesem Grund Mittel für das Jahr 2010 im Haushalt eingestellt. Durch die geringe Breite der für den Ausbau zur Verfügung stehenden Verkehrsfläche wird in diesem Abschnitt, wie vom Ortsbeirat aktuell angeregt, ein niveaugleicher Ausbau angestrebt. Der Magistrat wird den Vorschlag des Ortsbeirats aufgreifen und prüfen, ob der Bereich westlich von Am Brunnengarten planunterschreitend auf der zur Zeit zur Verfügung stehenden Fläche ebenfalls niveaugleich hergestellt werden kann. Diese Variante würde eine zusammenhängende Herstellung beider Abschnitte ermöglichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2008, OM 2793 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2014, OM 3014