Ertüchtigung der Straße in der Wink
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2009, ST
217
Betreff: Ertüchtigung der
Straße in der Wink Bei der Straße "In der Wink" handelt es sich um eine
noch nicht endgültig hergestellte Erschließungsanlage, die sich aufgrund
unterschiedlicher rechtlicher Voraussetzungen in zwei selbständig zu
betrachtende Abschnitte aufteilt. Der Abschnitt "In der Wink" von Am Hopfenbrunnen bis
Am Brunnengarten liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplans Nr. 468. Das für einen entsprechenden Ausbau benötigte Gelände
steht noch nicht im Eigentum der Stadt, da die seinerzeit von der Stadt
Frankfurt am Main angestrebten Abtretungsverträge mit den anliegenden
Grundstückseigentümern aufgrund deren größtenteils ablehnenden Haltung nicht
umsetzbar waren. Der Ausbau nach den Vorgaben des Bebauungsplans wurde
zurückgestellt und nicht weiter mit Priorität behandelt. Der Abschnitt "In der Wink" östlich von Am
Brunnengarten liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die für
einen Ausbau dieses Abschnittes benötigten Flächen stehen mittlerweile im
Eigentum der Stadt. Für die erstmalige Herstellung wurden aus diesem
Grund Mittel für das Jahr 2010 im Haushalt eingestellt. Durch die geringe
Breite der für den Ausbau zur Verfügung stehenden Verkehrsfläche wird in diesem
Abschnitt, wie vom Ortsbeirat aktuell angeregt, ein niveaugleicher Ausbau
angestrebt. Der Magistrat wird den Vorschlag des
Ortsbeirats aufgreifen und prüfen, ob der Bereich westlich von Am Brunnengarten
planunterschreitend auf der zur Zeit zur Verfügung stehenden Fläche ebenfalls
niveaugleich hergestellt werden kann. Diese Variante würde eine zusammenhängende
Herstellung beider Abschnitte ermöglichen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.11.2008, OM 2793
Anregung an den
Magistrat vom 21.03.2014, OM 3014