Verkehrsberuhigter Bereich am Frankfurter Berg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST
2178
Betreff: Verkehrsberuhigter
Bereich am Frankfurter Berg Die Voraussetzungen zur
Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs liegen an der vom Ortsbeirat
genannten Örtlichkeit nicht vor, da die für die Einrichtung erforderlichen
baulichen Merkmale eines niveaugleichen Ausbaus der Straße nicht vorhanden
sind. Allerdings erfüllt die Straße An der
Lindenallee die Voraussetzungen, um eine Tempo- 30-Zone einzurichten. Der
Magistrat schlägt dem Ortsbeirat daher vor, den Bereich der Straße An der
Lindenallee einschließlich der vorgelagerten Sackgasse der Homburger Landstraße
bis zum Kurvenbereich am südlichen Anfang der Omega-Brücke als Tempo-30-Zone
auszuweisen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.08.2017, OM 2009
Antrag vom
20.11.2017, OF
412/10
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2539