Malvenweg westlich der Sonnentaustraße vom Park- und Rangierverkehr befreien
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2177
Betreff: Malvenweg westlich der Sonnentaustraße vom Park- und Rangierverkehr befreien Der Malvenweg westlich der Sonnentaustraße ist ausgewiesen als "Verkehrsberuhigter Bereich". Außerhalb dafür gekennzeichneter Flächen darf in verkehrsberuhigten Bereichen gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht geparkt werden. Auf diesem Teilstück des Malvenwegs befinden sich jedoch keine entsprechenden Flächen. Darüber hinaus ist der Malvenweg zur Homburger Landstraße hin abgepollert. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass zu Beginn des Malvenweges das Verkehrszeichen 357 StVO "Sackgasse" aufgestellt wird.