Lärmemissionen von Livemusik-Veranstaltungen im Außenbetrieb der Gaststätte Gerbermühlstraße 110
Stellungnahme des Magistrats
Aufgrund der vorliegenden Anfrage des Ortsbeirates 05 wurde die Gaststätte "Nasa Kafana" durch die Stadtpolizei, Immissionsschutz, einer Überprüfung unterzogen. Vor Ort wurde der Betreiber angetroffen und über die Beschwerdelage informiert. Im Gesprächsverlauf räumte er ein, in den Sommermonaten hin und wieder Livemusik-Veranstaltungen durchgeführt zu haben. In der Außengastronomie sind grundsätzlich keine Musikanlagen oder vergleichbare Beschallungen erlaubt. Sofern dennoch Musik-Veranstaltungen geplant werden, ist zuvor eine Genehmigung durch das Ordnungsamt (Bereich Gaststätten) zu beantragen. Darüber hinaus muss vor dem Ereignis durch die Stadtpolizei eine Einmessung der Musikanlage hinsichtlich der einzuhaltenden Immissionsrichtwerte durchgeführt werden, um die Beeinträchtigungen für Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten. Der Betreiber wurde über diese Verfahrensweise informiert und darüber hinaus auch im regulären Betrieb dringend auf die Einhaltung der nächtlichen Ruhezeiten hingewiesen. Bei anschließenden Kontrollen nach 22:00 Uhr wurde nur leise Musik wahrgenommen. Messungen an der nächsten Wohnbebauung ergaben keine Überschreitungen der zulässigen Richtwerte.