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Erhalt des denkmal- und ensemblegeschützten historischen Ortskerns in Niederrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Gesamtanlage entlang der Kelsterbacher Straße in Niederrad, die seit 1986 unter Denkmalschutz steht, bildet als ältester erhaltener Siedlungskern gleichwohl einen heterogenen Querschnitt der historischen Bautätigkeit Niederrads vom Wiederaufbau nach den Verheerungen des Pfälzischen Erbfolgekrieges (1688-1697) bis in die jüngere Zeit ab. Viele bauliche Gattungen und damit die Lebensweise vieler Bevölkerungsschichten spiegeln sich darin wider, also auch die der weniger betuchten Bürger. Von den zuständigen Denkmalbehörden (Denkmalamt Frankfurt, Landesamt für Denkmalpflege Hessen) werden Abbruchanträge im Beteiligungsfall betrachtet und nach Vorlage von aussagefähigen Gutachten im gesetzlich vorgeschriebenen Abwägungsprozess beurteilt. Wenn dem beantragten Abbruch seitens der Denkmalbehörden stattgegeben wird, hat die Bauaufsicht diesen zu genehmigen, wenn er den im Baugenehmigungsverfahren zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Denkmaleigentümer haben grundsätzlich bereits die Möglichkeit, beim Denkmalamt eine Zuwendung für Maßnahmen zu beantragen, die dem Erhalt historisch wertvoller Substanz bzw. der Verbesserung des historischen Erscheinungsbildes dienen.

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