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Zeilsheim: Nutzung des Gebäudes Rombergstraße 77a

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Nach aktuellem Stand bestehen weder ein konkreter Bedarf noch eine Planung seitens der Stadt Frankfurt. Für den Erwerb von Grundvermögen ist gem. § 108 HGO Voraussetzung, dass das Grundstück zur Erfüllung von Aufgaben erforderlich ist. Dies ist derzeit nicht ersichtlich. Auch stehen für einen Erwerb im derzeitigen Doppelhaushalt keine Mittel zur Verfügung, da die verfügbaren Mittel bereits anderweitig verplant sind.