Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Durchgangsverkehr der Mannheimer Straße (Hafentunnelüberquerung) für Anlieger- und Lieferverkehr ermöglichen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Öffnung der Mannheimer Straße zwischen der Hafenstraße und der Stuttgarter Straße wird durch die Straßenverkehrsbehörde aus folgenden Gründen abgelehnt: Es lässt sich nicht wirksam prüfen, wer tatsächlich Anlieger:in ist, da potenziell jede:r ein Anliegen in der Siedlung rund um den Schönplatz haben kann. Diese weitreichende Definition entspricht der ständigen Rechtsprechung. Dass es sich bei Anlieger:innen womöglich nur um Bewohner:innen handele, ist ein verbreitetes Missverständnis, welches in der Sache schon dadurch klar wird, dass auch diese beispielsweise Besuch empfangen oder Lieferungen entgegennehmen wollen. Ferner sieht die Straßenverkehrs-Ordnung keine handhabbare und praxistaugliche Möglichkeit vor, bestimmte Gruppen (wie Fernbusse) von der sehr weitreichenden Ausnahme "Anlieger frei" auszuschließen.