Verlegung des Taxistandes am Dornbusch
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST
2164
Betreff: Verlegung des
Taxistandes am Dornbusch Der Magistrat hat mit der
Taxivereinigung die Anregung diskutiert und kann dieser aus folgenden Gründen
nicht entsprechen: Das Versorgungsgebiet rund um den Dornbusch zu
versorgen, speziell die Dichtersiedlung, wäre vom geforderten Standort aus
nicht mehr möglich, da, selbst wenn man den U-Turn am Polizeipräsidium macht,
keine Möglichkeit mehr besteht, von der Eschersheimer Landstraße nach Westen zu
kommen. Zudem hätten die
Taxifahrer, nachdem der Halteplatz Markus-Krankenhaus entfallen ist, überhaupt
keine Möglichkeiten mehr, die Deutsche Bundesbank und das Markus-Krankenhaus
anzudienen. Desgleichen
betrifft dies natürlich auch den südlichen Teil von Ginnheim, wo die
Altersstruktur einen hohen Taxibedarf generiert. Sicherlich würde die Situation am Halteplatz
Dornbusch stark entlastet werden, wenn wieder ein Halteplatz vor dem
Markus-Krankenhaus wäre. Ein
Verzicht auf den Halteplatz Dornbusch ist also nicht sinnvoll, sollte die
Versorgung mit Taxen in den angesprochenen Gebieten aufrechterhalten
werden. Denkbar wäre allerdings eine
Verlegung des Taxistandes auf die Eschersheimer Landstraße 301-297. Von dort
wäre die Versorgung des westlichen Marbachweges zwar umständlich, aber
machbar. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.08.2018, OM 3560