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Verlegung des Taxistandes am Dornbusch

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2164 Betreff: Verlegung des Taxistandes am Dornbusch Der Magistrat hat mit der Taxivereinigung die Anregung diskutiert und kann dieser aus folgenden Gründen nicht entsprechen: Das Versorgungsgebiet rund um den Dornbusch zu versorgen, speziell die Dichtersiedlung, wäre vom geforderten Standort aus nicht mehr möglich, da, selbst wenn man den U-Turn am Polizeipräsidium macht, keine Möglichkeit mehr besteht, von der Eschersheimer Landstraße nach Westen zu kommen. Zudem hätten die Taxifahrer, nachdem der Halteplatz Markus-Krankenhaus entfallen ist, überhaupt keine Möglichkeiten mehr, die Deutsche Bundesbank und das Markus-Krankenhaus anzudienen. Desgleichen betrifft dies natürlich auch den südlichen Teil von Ginnheim, wo die Altersstruktur einen hohen Taxibedarf generiert. Sicherlich würde die Situation am Halteplatz Dornbusch stark entlastet werden, wenn wieder ein Halteplatz vor dem Markus-Krankenhaus wäre. Ein Verzicht auf den Halteplatz Dornbusch ist also nicht sinnvoll, sollte die Versorgung mit Taxen in den angesprochenen Gebieten aufrechterhalten werden. Denkbar wäre allerdings eine Verlegung des Taxistandes auf die Eschersheimer Landstraße 301-297. Von dort wäre die Versorgung des westlichen Marbachweges zwar umständlich, aber machbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.08.2018, OM 3560

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