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Mähen der öffentlichen Rasenflächen reduzieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Infolge des Klimawandels stellen langanhaltende Trockenphasen die Grünunterhaltung bei der Rasen- und Wiesenpflege vor große Herausforderungen. Forderungen nach Anpassungen der Mähintervalle an die zunehmend extremeren Witterungsbedingungen oder nach Mähstopps werden lauter, um beispielsweise die Taubildung bei längeren Schnitthöhen bei Rasenflächen zu fördern und Temperaturspitzen, wie sie auf kurzrasigen oder frisch gemähten Flächen zu erwarten sind, abzufedern. Auf die Brandgefahr hat eine Reduzierung der Mähgänge bei Rasenflächen kaum einen Einfluss - im Gegenteil ist beim Belassen vertrockneter Vegetation die Wahrscheinlichkeit von möglichen Brandereignissen höher. Bei der Pflege der Rasenflächen ist die Betrachtung des jahreszeitlichen Witterungsverlaufes, der die Anzahl der Mähgänge beeinflusst, von hoher Bedeutung. Die Schnitthäufigkeit wurde im Verlauf des Jahres je nach Nutzungsvorgaben von 10-12 Mähgängen auf 6-8 Mähgänge reduziert. Aufgrund längerfristiger vertraglicher Bindung in der Pflegevergabe ist eine Reduktion der Mähintervalle erst am Ende der Vertragslaufzeit möglich, was die Anpassung der Schnitthäufigkeit auf klimatische Erfordernisse verzögert. Die Verträge werden zurzeit sukzessive flexibler gestaltet, um der aktuellen Entwicklung Rechnung zu tragen. Bei Rasenflächen gibt es je nach Nutzung jedoch Ausnahmen, wie bei Liegewiesen, Spielplätzen, Hundeauslaufflächen oder gesetzliche Vorgaben wie beispielsweise Auflagen des Denkmalschutzes. Diese kurzrasigen Bereiche dämmen die Verbreitung von Grasmilben ein oder verhindern die Bildung einjähriger Gräser, wie die Mäusegerste, die wegen der Grannen problematisch sein können. Flächen in Verkehrsbereichen müssen zur Gewährleistung der Übersichtlichkeit entsprechend niedrig gehalten werden. Hier ist eine Reduzierung der Mähintervalle nur bedingt möglich, um die Verkehrssicherung aufrecht zu erhalten.

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