Erneuerung der Straßenmarkierung Kölner Straße/Ecke Warschauer Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung, die Markierung zu erneuern, kann der Magistrat nicht entsprechen. Der oben genannte Bereich befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Grundsätzlich gilt dort die Rechts-vor-links-Regelung. Früher wurde an Einmündungen eine Blockmarkierung angebracht, dies wurde aber vom Gesetzgeber untersagt. Nach § 39 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen (darunter fallen auch Markierungen) nur dort getroffen, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend geboten ist. Der Magistrat wird allerdings prüfen, wie sich die Sichtverhältnisse vor Ort mit Fahrradbügeln verbessern lassen.