Sichere Querung der Altenhöferallee in Höhe der Bushaltestellen "Paul-Apel-Straße" schaffen
Stellungnahme des Magistrats
An der genannten Stelle in der Altenhöferallee nördlich der Bushaltestellen "Paul-Apel-Straße" ist bereits eine Querungshilfe mittels einer überbreiten Mittelinsel (3,12 Meter) installiert. Wie vom Ortsbeirat beschrieben, ist auf einer Länge von 100 Metern eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorhanden, welche den Bereich der Querung sowie die rund 25 Meter entfernten Bushaltestellen einschließt. Zudem wird die Fahrbahn in der Breite beiderseits durch je einen auf der Fahrbahn markierten Radstreifen begrenzt. Die beiden Bushaltestellen werden tagsüber jeweils fünfmal pro Stunde angefahren. Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist im Zusammenhang mit der Lage der bestehenden Bushaltestelle, die Voraussetzung für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) nicht gegeben: "Halten Busse auf der Fahrbahn, ist die Anordnung eines FGÜ nur hinter der Haltestelle und auch nur dann zulässig, wenn die Bushaltestelle in Gegenrichtung nicht ebenfalls am FGÜ liegt". Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die gemäß R-FGÜ 2001 erforderlichen Zahlen für zu Fuß Gehende nicht erreicht werden. Ebenso befindet sich 90 Meter nördlich eine Lichtsignalanlage, welche einen sehr hohen Schutz zum sicheren Überqueren der Altenhöferallee bietet. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.