Artenschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bebauungen
Stellungnahme des Magistrats
Bei Bebauungsplanverfahren oder auch Baugenehmigungen werden artenschutzrechtliche Belange bereits heute berücksichtigt. Sind zu schützende Tier- oder Pflanzenarten betroffen, sind aufgrund der gesetzlichen Regelungen bzw. der Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Erhaltungszustand der streng geschützten Arten (Vogelschutzrichtlinie, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) darf nicht verschlechtert werden. Gegebenenfalls sind Ersatzmaßnahmen, wie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, an anderer Stelle zu treffen. Mit Initiativen, wie die Plakataktion Artenschutz "Ich will Frankfurter/in bleiben" will der Magistrat allgemein für den Artenschutz und hierüber auch z. B. auf Nistmöglichkeiten für Vögel hinweisen und sensibilisieren.