Kulturcampus: Positive Signale gehören dazu - Verfügbare Grundstücke zeitnah entwickeln
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST
2160
Betreff: Kulturcampus:
Positive Signale gehören dazu - Verfügbare Grundstücke zeitnah entwickeln
Die Freizugsplanung der
Universität und des Landes Hessen sieht vor, dass die zur Zeit von der
Universität genutzten Grundstücke Ende 2021 bzw. Mitte 2022 freigeräumt und
dann der ABG Frankfurt Holding in Erfüllung des Kaufvertrages zur Verfügung
gestellt werden. Hierzu gehört auch das Grundstück des ehemaligen Heizwerkes
der Universität. Die Freiräumung dieses Grundstücks ist explizit für Sommer
2022 vorgesehen. Das Grundstück kann auch nicht vorher genutzt werden, da
dieses über eine Vereinigungsbaulast mit Grundstücken der Senckenbergischen
Gesellschaft verbunden wurde, um den Ausbau bzw. die Erweiterung des
Senckenberg Museums gewährleisten zu können. Darüber hinaus dient das
Grundstück mit Beginn dieser Baumaßnahmen als Andienungsfläche für die
Baumaßnahmen der Senckenbergischen Stiftung. Erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die
Mathematik, die sich an der Ecke Gräfstraße/Robert-Mayer-Straße befindet, ihre
Flächen freiräumt, kann eine Verlagerung der Baustellenandienung und der
endgültigen Zufahrt zu den Grundstücken der Senckenbergischen Stiftung
erfolgen. Dies wird nicht vor Mitte/Ende 2022 der Fall sein. Andere geräumte, verfügbare
Grundstücke sind nicht vorhanden. Den Wohngruppen wurde hingegen Anfang des
Jahres 2017 seitens der ABG Frankfurt Holding schriftlich nochmals bestätigt,
dass diese selbstverständlich in Ausführung der Empfehlungen des Preisgerichtes
aus dem Jahre 2014 weiterhin Berücksichtigung finden werden. Allerdings haben
weder die Stadt noch die ABG Frankfurt Holding Einfluss auf die Freizugsplanung
und Räumung durch die Universität. Dieser Sachverhalt wurde den Wohngruppen
durch die ABG Frankfurt Holding gemeinsam mit Herrn Stadtrat Josef im Rahmen
eines Gesprächs am 21.09.2017 ausführlich dargelegt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 21.08.2017, V 536