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Kulturcampus: Positive Signale gehören dazu - Verfügbare Grundstücke zeitnah entwickeln

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2160 Betreff: Kulturcampus: Positive Signale gehören dazu - Verfügbare Grundstücke zeitnah entwickeln Die Freizugsplanung der Universität und des Landes Hessen sieht vor, dass die zur Zeit von der Universität genutzten Grundstücke Ende 2021 bzw. Mitte 2022 freigeräumt und dann der ABG Frankfurt Holding in Erfüllung des Kaufvertrages zur Verfügung gestellt werden. Hierzu gehört auch das Grundstück des ehemaligen Heizwerkes der Universität. Die Freiräumung dieses Grundstücks ist explizit für Sommer 2022 vorgesehen. Das Grundstück kann auch nicht vorher genutzt werden, da dieses über eine Vereinigungsbaulast mit Grundstücken der Senckenbergischen Gesellschaft verbunden wurde, um den Ausbau bzw. die Erweiterung des Senckenberg Museums gewährleisten zu können. Darüber hinaus dient das Grundstück mit Beginn dieser Baumaßnahmen als Andienungsfläche für die Baumaßnahmen der Senckenbergischen Stiftung. Erst zu dem Zeitpunkt, zu dem die Mathematik, die sich an der Ecke Gräfstraße/Robert-Mayer-Straße befindet, ihre Flächen freiräumt, kann eine Verlagerung der Baustellenandienung und der endgültigen Zufahrt zu den Grundstücken der Senckenbergischen Stiftung erfolgen. Dies wird nicht vor Mitte/Ende 2022 der Fall sein. Andere geräumte, verfügbare Grundstücke sind nicht vorhanden. Den Wohngruppen wurde hingegen Anfang des Jahres 2017 seitens der ABG Frankfurt Holding schriftlich nochmals bestätigt, dass diese selbstverständlich in Ausführung der Empfehlungen des Preisgerichtes aus dem Jahre 2014 weiterhin Berücksichtigung finden werden. Allerdings haben weder die Stadt noch die ABG Frankfurt Holding Einfluss auf die Freizugsplanung und Räumung durch die Universität. Dieser Sachverhalt wurde den Wohngruppen durch die ABG Frankfurt Holding gemeinsam mit Herrn Stadtrat Josef im Rahmen eines Gesprächs am 21.09.2017 ausführlich dargelegt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.08.2017, V 536

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