Einen zweiten Spiegel auf der Homburger Landstraße installieren
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Örtlichkeit "Homburger Landstraße/ Alt-Preungesheim" überprüft und kann der Anregung nicht entsprechen. Die Sichtbedingungen dort unterscheiden sich nicht von denen an einer Vielzahl anderer Kreuzungsbereiche im Stadtgebiet. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 30 km/h beschränkt, zudem ist das Parken unmittelbar am Kreuzungsbereich zu bestimmten Zeiten bereits untersagt. Abseits dieser Zeiten ist nur das Halten erlaubt. Bei zwei Ortsterminen war die Sicht nach rechts nicht eingeschränkt, sodass ein Hineintasten in den Querverkehr auch durch den bereits bestehenden Verkehrsspiegel mit der Sicht nach links für den Kraftfahrzeugverkehr problemlos möglich war. Grundsätzlich ist es Verkehrsteilnehmenden durchaus zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und unter Berücksichtigung der allgemeinen Sorgfaltspflicht in den Verkehr einzureihen, sollte es temporär zu einer Sichteinschränkung des Verkehrsraums kommen. Dem Magistrat ist bewusst, dass er in vergangenen Stellungnahmen zu Verkehrsspiegeln wiederholt auf die generellen Gefahren verwiesen hat, die von diesen ausgehen können (zum Beispiel in der Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1168). Auch wegen des Gewöhnungseffekts hält der Magistrat es aber für sinnvoll, beim bereits bestehenden Spiegel alles beim aktuellen Stand zu belassen. Ebenfalls möchte der Magistrat darauf hinweisen, dass es in absehbarer Zeit Veränderungen in der Verkehrsführung im hier angesprochenen Bereich gibt. Insbesondere gilt das für den Radverkehr. Selbstredend wird der Magistrat die Situation vor Ort dann erneut bewerten.