Wohngebäude Kleine Seestraße 5 bis 7
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.), 2.) und 5.): Die Gründe für die Verzögerung der Bauarbeiten liegen im Verantwortungsbereich der Bauherrschaft und sind dem Magistrat nicht bekannt. Der Magistrat hat keine rechtlichen Möglichkeiten die Fertigstellung der Baumaßnahmen repressiv zu beschleunigen. Er beabsichtigt jedoch mit den am Bau Beteiligten Kontakt aufzunehmen, um sich für den Abschluss der Maßnahmen einzusetzen. Zu 3.) und 4.): Für die Liegenschaft Kleine Seestraße 5 wurde vom Magistrat eine Sondernutzungserlaubnis für die Bauzaunfläche erteilt. Die Fläche wurde mittlerweile abgenommen und der Gehweg wiederhergestellt. Für die Liegenschaft Kleine Seestraße 7 wurde jedoch keine Sondernutzungserlaubnis erteilt. Der Eigentümer wird vom Magistrat aufgefordert, den Bauzaun von der öffentlichen Fläche zu entfernen. Der Magistrat geht davon aus, dass die Fläche der Allgemeinheit kurzfristig wieder zur Verfügung steht.