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Ein Fahrradweg für den Gerhart-Hauptmann-Ring

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit Beschluss vom 29.08.2019, § 4424, dem Antrag NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" zugestimmt. Die beantragte Maßnahme für den Gerhart-Hauptmann-Ring ist gemäß Beschlussausfertigung § 4424 zur Vorlage M 47 vom 29.08.2019 allerdings nicht im Maßnahmenpaket enthalten. Zum Bau weiterer Radwege in Frankfurt am Main ist die Schaffung der Projektgruppe "Fahrradfreundliche Stadt" Voraussetzung. Für diese Projektgruppe sind acht Stellen für technische Angestellte vorgesehen. Die Projektgruppe wird sich - sobald die Stellen besetzt sind - mit den im Antrag NR 895 aufgelisteten priorisierten Maßnahmen sowie mit weiteren Radverkehrsprojekten befassen. Der Gerhart-Hauptmann-Ring befindet sich innerhalb einer Tempo 30-Zone, in denen benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen gemäß Straßenverkehrsordnung unzulässig sind. In Einbahnrichtung verläuft der Fahrradverkehr im Mischverkehr und ist somit gleichberechtigter Verkehrsteilnehmender. Im Bedarfsfall können Ausweichstellen am Fahrbahnrand (z. B. Grundstückszufahrten) genutzt werden, um schnellere Verkehrsteilnehmende vorbei fahren zu lassen. Um eine fahrradfreundlichere Ausgestaltung der Straße zu erreichen, kommt gegebenenfalls eine Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung der Einbahnstraße in Frage. Hierfür wären unter Umständen partiell bauliche Maßnahmen erforderlich (z. B. Schaffung von Ausweichstellen zu Lasten von Längsparkständen, Verbesserung von Sichtachsen etc.). Diese Möglichkeit ist zu gegebener Zeit zu prüfen. Eine komplette bauliche Umgestaltung der Straße ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht darstellbar und wäre nur im Rahmen einer anstehenden Straßensanierung prüffähig.

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