Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 214
Betreff: Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese Die Straße "Pfaffenwiese" wird aufgrund der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht als Überwachungsschwerpunkt gesehen. Bisherige Geschwindigkeitsüberwachungsergebnisse aus den Jahren 2015 und 2016 können der folgenden Tabelle entnommen werden: Straße Datum Beginn Ende Erfasst Geblitzt Max. Tempo Quote Zeit Pfaffenwiese 300 01.07.2015 17:47 20:20 874 31 74 4 % 02:33 Pfaffenwiese 131 30.09.2016 18:58 20:27 236 10 101 4 % 01:29 Pfaffenwiese geg.131 27.09.2016 19:07 20:37 220 9 99 4 % 01:30 Pfaffenwiese geg.131 09.11.2016 19:20 20:40 213 10 90 5 % 01:20 Die Auswertung der von der Polizei registrierten Unfälle im Bereich der "Pfaffenwiese" zwischen der Straße Alt Zeilsheim und der Silostraße auf der Streckenlänge von ca. 2200 m ergab folgendes Ergebnis: Jahr Fahrunfall Abbiege-unfall Einbiegen / Kreuzen Überschreiten Unfall Unfall im ruhenden Verkehr Unfall im Längs-verkehr Sonstiger Unfall 2012 2 2 8 0 3 5 8 2013 1 3 3 2 1 6 3 2014 1 5 10 2 5 2 5 2015 1 5 4 2 7 1 2 In keinem der betrachteten Jahre wurde eine Unfallhäufungsstelle identifiziert. Die letzten Verkehrszählungen wurden in der "Pfaffenwiese" vor vier Jahren (im Juni 2012) - an der Kreuzung mit der Annabergstraße - mit folgendem Ergebnis durchgeführt: zwischen und Fahrtrichtung KFZ pro Tag (Kfz / 24 Std.) Spitzenstunde Kfz /Std. Uhrzeit Geierskopfweg Annabergstr. Unterliederbach 2.750 232 08:00-09:00 Annabergstr. Geierskopfweg Zeilsheim 2.800 236 17:15-18:15 Annabergstr. Lenzenbergstr. Unterliederbach 4.800 433 07:45-08:45 Lenzenbergstr. Annabergstr. Zeilsheim 3.600 326 17:30-18:30 Die Zählungen fanden an einem durchschnittlichen mittleren Werktag außerhalb der Schulferien oder Wochen mit Feiertagen statt. Entsprechend der Anregung des Ortsbeirates wird der Magistrat aber trotzdem im ersten Quartal 2017 in der "Pfaffenwiese", mit geeigneten automatischen Zähl- und Messgeräten, Verkehrszählungen über mehrere Tage durchführen. Dabei kann dann auch das gefahrene durchschnittliche Geschwindigkeitsniveau erfasst werden. Über die Ergebnisse wird der Magistrat dem Ortsbeirat unaufgefordert berichten.