Neubau Tennishalle Rangenbergstraße - mit Z2-Material (Blei) verseuchtes Erdreich
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Für die Nordhälfte des Rasenplatzes der Sportanlage Rangenbergstraße besteht ein Erbbaurecht für den TC Bergen Enkheim e.V., der dort eine Tennishalle gebaut hat, die 2019 in Betrieb genommen wurde. Im Rahmen der Arbeiten wurde festgestellt, dass der Boden belastet ist, so dass auf den Verein als Bauherr zusätzliche Kosten zukamen. Dies voraus geschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet: Zu
- ) Bauherr des Projektes war der TC Bergen Enkheim e.V., der als solcher keiner Informationspflicht gegenüber dem Stadtteilgremium unterliegt. Das Sportamt war dieser Sachverhalt ebenfalls nicht bekannt, der Verein informierte über die Belastung der Erde erst im Frühjahr
- Zu 2.) Es wurden nur Bodenproben im Bereich der zu errichtenden Tennishalle untersucht. Weitere Untersuchungen von Teilflächen im Bereich der Sportanlage sind nicht durchgeführt worden, bzw. waren nicht vorgesehen. Zu 3.) und 4) Routinegemäß hat der Bauherr den Erdaushub untersuchen lassen. Im Rahmen dieser Untersuchungen ist die Belastung festgestellt und die Entsorgung vom Bauherrn veranlasst worden. Zu 5.) Aussagen zu Bodengüte der umliegenden Flächen können nicht getroffen werden. Das Sportamt hat keine Kenntnis, ob diese Flächen, die sich überwiegend in Privateigentum befinden, von bisherigen Eignern untersucht wurden. Zu 6.) Die im Rahmen des Bauprojektes getroffenen Maßnahmen zur Entsorgung des Aushubs und zum Bau der Tennishalle entsprechen dem Stand der Technik. Eine Gefährdung ist daher nicht zu erkennen. Zu 7.) Eine Versickerung des Regenwassers der Dachfläche war nicht vorgesehen. Das Regenwasser wird in die Kanalisation geleitet, eine technische Vorrichtung begrenzt jedoch die einzuleitende Menge auf 10 Liter pro Sekunde und pro Quadratmeter. Zu 8.) Ja.