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Sicherheit auf der nördlichen Rampe der Carl-Ulrich-Brücke

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Alle bestandsnahen (straßenverkehrsbehördlichen) Maßnahmen wurden bereits angewandt. Vor einigen Jahren wurden auf der nördlichen Rampe Schutzstreifen angebracht, um die Sicherheit zu erhöhen. Die Fahrbahnmarkierung für den Radfahrschutzstreifen im Bereich der Einfahrt zur Pizzeria ist verblasst und wird kurzfristig erneuert. Darüber hinaus sieht der Magistrat keine Möglichkeiten, die Situation für den Radverkehr mit kurzfristigen Markierungslösungen zu verbessern. Geschwindigkeitskontrollen in Frankfurt am Main werden sowohl durch die Landespolizei (überwiegend auf den Grundnetzstraßen, Tempo 50 km/h), als auch durch die Städtische Verkehrspolizei entsprechend des Erlasses des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport durchgeführt. Danach sind primär an Stellen mit Unfall- und Gefahrenpunkten sowie besonders schutzwürdige Zonen, wie an Kindergärten, Schulen etc. Kontrollen durchzuführen. Im Bereich der Carl-Ulrich-Brücke kann die Städtische Verkehrspolizei keine Geschwindigkeitskontrollen durchführen, da keine Abstellmöglichkeit für das Messfahrzeug und damit der Messtechnik vorhanden ist. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

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