Verlegung der Bushaltestelle "Triftstraße" stadteinwärts
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST
2145
Betreff: Verlegung der
Bushaltestelle "Triftstraße" stadteinwärts Die Verlegung der Bushaltestelle
"Triftstraße" in den Bereich der Straßenbahnhaltestelle ("Kombi-Haltestelle")
ist nicht möglich, da der Abstand von Bahnsteigkante zu Bahnsteigkante zwar für
den Begegnungsfall Straßenbahn<>Straßenbahn reicht, jedoch nicht
ausreichend für den Begegnungsfall Bus<>Straßenbahn wäre. Die
Straßenbahnhaltestelle ist barrierefrei ausgebaut; ein erneuter Umbau und eine
Vergrößerung der Abstände innerhalb der Haltestelle wird seitens des Magistrats
nicht in Erwägung gezogen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
08.06.2018, OA 281