Verlegung der Bushaltestelle "Triftstraße" stadteinwärts
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2145
Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Triftstraße" stadteinwärts Die Verlegung der Bushaltestelle "Triftstraße" in den Bereich der Straßenbahnhaltestelle ("Kombi-Haltestelle") ist nicht möglich, da der Abstand von Bahnsteigkante zu Bahnsteigkante zwar für den Begegnungsfall Straßenbahn<>Straßenbahn reicht, jedoch nicht ausreichend für den Begegnungsfall Bus<>Straßenbahn wäre. Die Straßenbahnhaltestelle ist barrierefrei ausgebaut; ein erneuter Umbau und eine Vergrößerung der Abstände innerhalb der Haltestelle wird seitens des Magistrats nicht in Erwägung gezogen.