Wirtschaft und Arbeitsplätze
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat beantwortet die Fragen nachfolgend: Zu Frage 1: Die Wirtschaftsdaten auf Stadtteilebene werden von der amtlichen Statistik nicht regelmäßig zusammengestellt. Der Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit wurde zur Möglichkeit der Auswertung nach Stadtteilen angefragt. Eine Rückmeldung lag dem Magistrat zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anregung noch nicht vor. Zu Frage 2: Die Wirtschaftsförderung unterstützt alle ansässigen Gewerbebetriebe bei Fragen und Anliegen rund um den Standort und setzt sich bei individuellen Problemlagen vor Ort für Lösungen im Sinne der Unternehmen ein. Darüber hinaus vertritt sie die Interessen der Unternehmen im Rahmen städtischer Planungen und Prozesse - in Preungesheim und Eckenheim ebenso wie im gesamten Stadtgebiet. Bei der Gewinnung von Auszubildenden unterstützt die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH die Ausbildungsmesse in Eckenheim mit finanziellen Mitteln. Weiterhin unterstützt die Wirtschaftsförderung den ansässigen Gewerbeverein bei möglichen Aktionen und Projekten für das Gewerbe vor Ort. Der Magistrat verweist zudem auf die Stellungnahme -zur Anregung OM 3499- vom 02.12.2024, ST 1990. Zu Frage 3: Dem Magistrat ist unklar, von welchen negativen Auswirkungen durch was auf wen hier ausgegangen wird. Grundsätzlich versucht der Magistrat für positive Rahmenbedingungen für die Unternehmen zu sorgen. Vorübergehende Beeinträchtigungen, z.B. durch Baustellen, werden für alle möglichst geringgehalten. Zu Frage 4: Hierzu verweist der Magistrat auf die Stellungnahme -zur Anregung OM 4625- vom 09.09.2024, ST 1620. Demnach ist die NRM-Netzdienste Rhein-Main GmbH als zuständiger Netzbetreiber kontinuierlich damit beschäftigt die Versorgungssicherheit zur Optimierung der Netztopologie zu verbessern. Im Zusammenspiel der genannten Punkte ergibt sich ein sicheres und stabiles Versorgungsnetz der Gegenwart. Sollte es dennoch punktuell zu vermehrten Versorgungsunterbrechungen kommen, werden umgehend Gegenmaßnahmen wir Betriebsmittelerneuerungen oder -verstärkungen eingeleitet. Zur Frage 5: Unter den Maßgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift sowie einschlägiger Richtlinien und den Vorgaben der Rechtsprechung werden weiterhin im öffentlichen Verkehrsraum die möglichen Parkplätze für Kraftfahrzeuge ausgewiesen. Dies schließt nicht aus, dass es im Zusammenhang mit einer Neuaufteilung des knappen Verkehrsraums (zum Beispiel zugunsten anderer Verkehrsarten oder einem Ausbau der Grünflächen) zu einer Reduzierung des Parkraumangebotes kommen kann. Selbstverständlich erfolgt immer eine detaillierte Prüfung sowie eine Abwägung der Maßnahmen. Vorrang bei der Parkraumbereitstellung hat der qualifizierte Bedarf der Bewohner, des Wirtschaftsverkehrs sowie des Einzelhandels. Eine Kompensation etwaiger wegfallender Parkplätze wird nicht immer möglich sein. Die Gesamtverkehrsplanung sieht keine grundsätzliche Ausweitung des Parkraumangebotes in Frankfurt vor. Zu Frage 6: Ab dem 27. Januar 2024 sind Maßnahmen zur Stabilisierung des Angebots der städtischen Bahnen und Busse ergriffen worden. Um dem anhaltenden Mangel an Fahrpersonal zu begegnen und den Fahrgästen ein verlässliches ÖPNV-Angebot bieten zu können, wurde bei Bahnen und Bussen das Angebot mit Augenmaß angepasst. Dabei ist keine Verbindung eingestellt worden, jede Haltestelle wird weiterhin bedient - jedoch sind Takte gedehnt und Parallelverbindungen teilweise eingestellt worden. Soweit möglich wird gleichzeitig das Platzangebot durch längere U-Bahnzüge und den Einsatz von Gelenkbussen erweitert. Für die Fahrgäste bedeutet das in der Regel nur wenige Minuten längere Wartezeit bei höherer Zuverlässigkeit. Bei der Reduzierung des Angebotes lag der Fokus auf Linien und Verbindungen mit einem dichten Fahrtenangebot und guten Alternativen. In räumlichen oder zeitlichen Randlagen hingegen bleibt die notwendige Grundversorgung unangetastet. Hier einige Beispiele, die den Ortsbezirk 10 betreffen: - Auf den U-Bahnlinien U5, U6 und U7 wurden die Takte gedehnt, etwa bei den Linien U6 und U7 in der Hauptverkehrszeit von 7,5 auf zehn Minuten. Diese Taktdehnung um nur 2,5 Minuten wird möglichst ausgeglichen durch mehr Wagen, so dass die Zahl der angebotenen Plätze nahezu unverändert bleibt. - Die Linie U5 ist auf den Abschnitt Preungesheim - Konstablerwache zurückgenommen worden. Zur Weiterfahrt Richtung Hauptbahnhof stehen die Linie U4 sowie die S-Bahnen zur Verfügung. - Auf der Linie 18 ist der Takt gedehnt worden: In der Hauptverkehrszeit verkehren die Züge alle zehn statt zuvor alle 7,5 Minuten. - Im Busverkehr wurden zum Beispiel auf den Linien M34, 39, 40 und M43, die sich durch kurze Fahrtabstände auszeichnen, die jeweiligen Takte zeitweise gedehnt. Nach derzeitigen Planungen soll der reduzierte Fahrplan bis zu den Sommerferien 2024 gelten. Die Verkehrsunternehmen sind zuversichtlich, dass die Maßnahmen zur Entspannung der kritischen Personalsituation beitragen werden und erste mittelfristige Maßnahmen zur Rekrutierung von neuen Personalen bis dahin Wirkung zeigen.