Ausbringung einer Initialsaat bei Anlegen von öffentlichen Grünflächen als Wildwiesen für Bienen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.11.2019, ST 2142 Betreff: Ausbringung einer Initialsaat bei Anlegen
von öffentlichen Grünflächen als Wildwiesen für Bienen
Die Umwandlung
von Vielschnittrasen in eine Wiese kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Der
Magistrat bevorzugt die Umstellung durch die Veränderung der Mahdfolge. Auf der
vorgesehenen Fläche am Spielplatz "An den Bergen" ist die Umstellung auf eine
zweischürige Mahd für das Jahr 2020 vorgesehen. Damit wird der am Bachlauf vorhandenen Vegetation die
Möglichkeit gegeben, in die "neue" Fläche einzuwandern. Gleichzeitig können die
in der Fläche vorhandenen Samen keimen. Ziel ist es, mit dieser Vorgehensweise
vorhandenes Potential zu fördern, damit eine artenreiche und "standortgerechte"
Artenvielfalt entsteht (siehe ST 1094 vom 03.06.2019). Ein begleitendes Monitoring findet durch eine
sachkundige Fachkraft des Grünflächenamtes statt. Anhand der festgestellten
Entwicklung der Wiese wird nach einiger Zeit entschieden, ob diese der
ortsüblichen Vegetation entspricht oder ggf. mit Initialsaaten oder
-pflanzungen nachgesteuert werden muss. Die gewünschte Initialsaat würde eine ganzflächige
kostenintensive Bodenbearbeitung erfordern. Das zu verwendende Saatgut könnte -
wenn überhaupt - nur unzulänglich auf den Standort abgestimmt werden. Es würde
sich im Laufe der Zeit zugunsten der standortangepassten, teilweise am Rand der
Fläche und im Boden befindlichen Samen und Pflanzen zurückziehen und verändern.
Auf diesen Schritt wird
deshalb verzichtet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.09.2019, OM 5057