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Ausbringung einer Initialsaat bei Anlegen von öffentlichen Grünflächen als Wildwiesen für Bienen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2142 Betreff: Ausbringung einer Initialsaat bei Anlegen von öffentlichen Grünflächen als Wildwiesen für Bienen Die Umwandlung von Vielschnittrasen in eine Wiese kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Der Magistrat bevorzugt die Umstellung durch die Veränderung der Mahdfolge. Auf der vorgesehenen Fläche am Spielplatz "An den Bergen" ist die Umstellung auf eine zweischürige Mahd für das Jahr 2020 vorgesehen. Damit wird der am Bachlauf vorhandenen Vegetation die Möglichkeit gegeben, in die "neue" Fläche einzuwandern. Gleichzeitig können die in der Fläche vorhandenen Samen keimen. Ziel ist es, mit dieser Vorgehensweise vorhandenes Potential zu fördern, damit eine artenreiche und "standortgerechte" Artenvielfalt entsteht (siehe ST 1094 vom 03.06.2019). Ein begleitendes Monitoring findet durch eine sachkundige Fachkraft des Grünflächenamtes statt. Anhand der festgestellten Entwicklung der Wiese wird nach einiger Zeit entschieden, ob diese der ortsüblichen Vegetation entspricht oder ggf. mit Initialsaaten oder -pflanzungen nachgesteuert werden muss. Die gewünschte Initialsaat würde eine ganzflächige kostenintensive Bodenbearbeitung erfordern. Das zu verwendende Saatgut könnte - wenn überhaupt - nur unzulänglich auf den Standort abgestimmt werden. Es würde sich im Laufe der Zeit zugunsten der standortangepassten, teilweise am Rand der Fläche und im Boden befindlichen Samen und Pflanzen zurückziehen und verändern. Auf diesen Schritt wird deshalb verzichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5057

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