Winterdienst in der Hadrianstraße östlich der U-Bahn
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.11.2018, ST 2140 Betreff: Winterdienst in der Hadrianstraße östlich der
U-Bahn Für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen sind
nach § 11 der Satzung über die Straßenreinigung in Frankfurt am Main die
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer der angrenzenden Grundstücke
zuständig. Es geht aus der Anfrage nicht eindeutig hervor, um welchen Gehweg es
geht. Deshalb und aufgrund des Datenschutzes können keine Eigentümerauskünfte
erteilt werden.
Bei einer Kontrolle im
Winterdienst wird das gesamte Gebiet rund um den U-Bahnhof Römerstadt
abgelaufen. Etwaige Verstöße gegen die Winterdienstverpflichtung, auch in
anderen Bereichen, können dann zweifelsfrei einem Grundstückseigentümer
zugewiesen und daher verfolgt werden. Die Durchführung des Winterdienstes wird vom
Umweltamt überprüft. Der genannte Bereich wird bei
entsprechenden Witterungsverhältnissen vorrangig in die Überprüfungen
aufgenommen. Bei Verstößen gegen § 11 der Straßenreinigungssatzung können
ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.09.2018, OM 3648