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Winterdienst in der Hadrianstraße östlich der U-Bahn

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2140 Betreff: Winterdienst in der Hadrianstraße östlich der U-Bahn Für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen sind nach § 11 der Satzung über die Straßenreinigung in Frankfurt am Main die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer der angrenzenden Grundstücke zuständig. Es geht aus der Anfrage nicht eindeutig hervor, um welchen Gehweg es geht. Deshalb und aufgrund des Datenschutzes können keine Eigentümerauskünfte erteilt werden. Bei einer Kontrolle im Winterdienst wird das gesamte Gebiet rund um den U-Bahnhof Römerstadt abgelaufen. Etwaige Verstöße gegen die Winterdienstverpflichtung, auch in anderen Bereichen, können dann zweifelsfrei einem Grundstückseigentümer zugewiesen und daher verfolgt werden. Die Durchführung des Winterdienstes wird vom Umweltamt überprüft. Der genannte Bereich wird bei entsprechenden Witterungsverhältnissen vorrangig in die Überprüfungen aufgenommen. Bei Verstößen gegen § 11 der Straßenreinigungssatzung können ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2018, OM 3648

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