Einsatz von hellem Asphalt im Straßenbau
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- bis
- Der Magistrat hat aufgehellten Asphalt bereits bei verschiedenen Projekten verbaut und begrüßt grundsätzlich den Einsatz von hellem Asphalt im öffentlichen Raum. Daher wird bei der grundhaften Erneuerung sowie bei Sanierungsarbeiten geprüft, ob dieser Belag eingesetzt werden kann. Heller Asphalt wird noch nicht bei allen Straßenbaumaßnahmen eingesetzt. Das hat verschiedene Gründe. Zum einen wird derzeit untersucht, inwieweit heller Asphalt im Bereich von Industriestraßen eingesetzt werden kann. Die Asphaltdecke muss auf diesen Straßen den besonderen Belastungen durch den Schwerverkehr standhalten. Zum anderen muss geprüft werden, ob eine helle Asphaltdeckschicht auf einen bestehenden Unterbau im Rahmen einer Deckensanierung verwendet werden kann und wie sich eine solche Deckschicht bei Nässe verhält. Schließlich weist der Magistrat darauf hin, dass heller Asphalt aktuell rund drei- bis viermal so teuer ist wie herkömmlicher Asphalt. Darüber hinaus müssen auch die Kosten für die Unterhaltung der Verkehrsflächen berücksichtigt werden. Schließlich entstehen durch Wiederherstellungen im Zuge von Aufgrabungen durch die Ver- und Entsorgungsträger ebenfalls Zusatzkosten. Der Magistrat wird diese Aspekte jeweils im Vorfeld einer Baumaßnahme prüfen.