Durchlass in Ginnheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Bei dem angesprochenen Durchlass handelt es sich um keine Kreuzung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Dieser ist stattdessen im Rahmen eines Gestattungsvertrages zwischen der DB Netz AG und der Stadt Frankfurt am Main geregelt.