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Durchlass in Ginnheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei dem angesprochenen Durchlass handelt es sich um keine Kreuzung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Dieser ist stattdessen im Rahmen eines Gestattungsvertrages zwischen der DB Netz AG und der Stadt Frankfurt am Main geregelt.

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