Fahrbahnbegrenzung in Höhe der Feuer- und Rettungswache 4 an der Mörfelder Landstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2017, ST
2137
Betreff: Fahrbahnbegrenzung
in Höhe der Feuer- und Rettungswache 4 an der Mörfelder Landstraße Der Gehweg der Mörfelder
Landstraße, im Bereich zwischen den ursprünglich am Gitter angebrachten
Leitplatten bis unmittelbar nach der Eisenbahnbrücke, wird aus
Sicherheitsgründen für den Radverkehr freigegeben. Nach der Eisenbahnbrücke
wird der Radverkehr stadtauswärts auf den Radfahrschutzstreifen geführt. Es ist
daher in diesem Bereich nicht möglich, zusätzlich die Fußgängerschutzgitter
wieder aufzustellen. Im davorliegenden Bereich hingegen werden die
Fußgängerschutzgitter wieder errichtet. Die vorgenannten Arbeiten werden bis Ende des Jahres
ausgeführt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.08.2017, OM 1953