Fahrbahnbegrenzung in Höhe der Feuer- und Rettungswache 4 an der Mörfelder Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2017, ST 2137
Betreff: Fahrbahnbegrenzung in Höhe der Feuer- und Rettungswache 4 an der Mörfelder Landstraße Der Gehweg der Mörfelder Landstraße, im Bereich zwischen den ursprünglich am Gitter angebrachten Leitplatten bis unmittelbar nach der Eisenbahnbrücke, wird aus Sicherheitsgründen für den Radverkehr freigegeben. Nach der Eisenbahnbrücke wird der Radverkehr stadtauswärts auf den Radfahrschutzstreifen geführt. Es ist daher in diesem Bereich nicht möglich, zusätzlich die Fußgängerschutzgitter wieder aufzustellen. Im davorliegenden Bereich hingegen werden die Fußgängerschutzgitter wieder errichtet. Die vorgenannten Arbeiten werden bis Ende des Jahres ausgeführt.