Zweiter Versuch für Fahrradbügel in der Ingolstädter Straße
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat entspricht dem Wunsch des Ortsbeirates dahingehend, dass Fahrradbügel dort parallel zum Bordstein (0,90 Meter Abstand zwischen Bordstein und Fahrradbügel) aufgestellt werden, wo der Gehweg eine Mindestbreite von 3,50 Meter hat. Für den Fußverkehr soll eine Mindestgehwegbreite von 2,20 Meter freigehalten werden. Das bezieht sich vor allem auf Gehwege mit vielen Fußgängerinnen und Fußgängern, zum Beispiel in Wohngebieten. Somit wird der Magistrat Fahrradbügel auf dem Gehweg auf Höhe der Ingolstädter Straße 7 anbringen. Vor der Ingolstädter Straße 27 bis 29 hat der Gehweg nur eine Breite von circa 3,0 Metern, weshalb der Magistrat dem Wunsch nach Fahrradbügeln dort weiterhin nicht entsprechen kann. Mit der Ausführung ist im vierten Quartal 2021 zu rechnen. Ausnahmen von diesem Vorgehen bei geringen Gehwegbreiten sind lediglich dort möglich, wo es wie in Industriestraßen nur wenig Fußverkehr gibt.