Lassallestraße: Radverkehr durchgehend in beide Richtungen freigeben
Stellungnahme des Magistrats
Für eine Freigabe des Radverkehrs entgegen der Einbahnstraße müssen mehrere Kriterien erfüllt sein. Ein Kriterium ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30km/h, das in der Lasallestraße erfüllt wird. Als weiteres Kriterium muss eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden sein. Die Fahrbahnbreite zwischen Friedrich-List-Straße und Lahmeyerstraße beträgt zwischen 4,5 bis 5,0 Meter. Auf der gesamten Länge der Einbahnstraße wird (ordnungswidrig) rechtsseitig geparkt, somit verbleibt ein befahrbarer Straßenraum von 2,5 bis 3,0 Meter. Die Straßenverkehrs-Ordnung sieht als Begegnungsbreite bei stärkerem Verkehr mit Lastkraftwagen oder Busbetrieb mindestens 3,5 Meter vor. Von einer geringen Verkehrsbelastung kann derzeit aufgrund der Baustelle in der Lahmeyerstraße nicht ausgegangen werden, da die Quartiersausfahrt über die Lasallestraße umgeleitet wird. Hinzukommt, dass die Heatmap von strava metro zeigt, dass die Lassallestraße insgesamt wenig von Radfahrenden frequentiert ist und die parallel verlaufende Raiffeisenstraße als Teil des weggewiesenen Radnetzes eine gute Alternative für den Radverkehr darstellt. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite und der erhöhten Verkehrsbelastung durch die Bauarbeiten besteht hier für ungeübte Radfahrende, Kinder und andere Gefährte eine Gefährdung beim Befahren. Aus diesen Gründen kann eine Freigabe zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.