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Gefahrenträchtige Kreuzung Im Geeren/Im Nardholz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann der Anregung aus den nachfolgenden Gründen nicht entsprechen: Die Straßen "Im Geeren" und "Im Nardholz" befinden sich seit 2002 in einer Tempo-30-Zone. In der Straße "Im Geeren" besteht Zweirichtungsverkehr. Zudem ist das Parken einseitig auf der Fahrbahn und auf der gegenüberliegenden Seite in einer baulichen Parkbucht möglich. Dies führt zu einer Reduzierung der Fahrbahnbreite auf circa 4,50 Meter und bedingt im Begegnungsfall gegenseitige Rücksichtnahme und damit eine Reduzierung der Geschwindigkeit. Zusätzlich gibt es auf der Straße "Im Geeren" eine Markierung, die noch einmal auf die Geschwindigkeit hinweist. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind demzufolge individuelle Verhaltensfehler der Verkehrsteilnehmenden. Die Straße "Im Nardholz" ist ein verkehrsberuhigter Bereich. Gemäß § 10 der Straßenverkehrs-Ordnung sind Verkehrsteilnehmende, die aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße einfahren, wartepflichtig und haben somit kein Vorfahrtsrecht. Dies sollte auch für alle Verkehrsteilnehmenden klar ersichtlich sein (Verkehrszeichen 325.1 für einen verkehrsberuhigten Bereich, die Fahrbahn ist gepflastert und zur Fahrbahn der Straße Im Geeren durch einen Bordstein abgegrenzt). Aus verkehrsrechtlicher Sicht sind die Beschilderungen und Regelungen eindeutig. Auch im Hinblick auf die zu erwartenden Lärmimmissionen durch Brems- und Beschleunigungsvorgänge hält der Magistrat Bodenschwellen nicht für angemessen.

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