Zukünftige Nutzung der Liegenschaft Schloßstraße 29 nach Umzug des DIPF
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2013, ST 212
Betreff: Zukünftige Nutzung der Liegenschaft Schloßstraße 29 nach Umzug des DIPF Eine Entscheidung über eine schulische Nutzung der Liegenschaft Schloßstraße 29 wurde vom Magistrat bisher nicht getroffen. Vielmehr werden verschiedene Lösungsmöglichkeiten für die Erweiterung des Grundschulangebotes zurzeit noch geprüft.