Fahrradstraße in Niederrad
Stellungnahme des Magistrats
Trotz der, für den Radverkehr generell als positives Mittel zu bewertenden Anregung, eine Fahrradstraße einzurichten, kann diese für den Straßenzug Schwanheimer Straße / Kelsterbacher Straße / Niederräder Landstraße (bis zur Einmündung Schleusenweg) nicht befürwortet werden. Eine Fahrradstraße kann eingerichtet werden, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist bzw. die Straße das notwendige Potenzial besitzt (siehe RASt 2006). Dies ist in dem Straßenzug, der vor allem durch Kfz-Verkehr der Anwohnenden geprägt ist, nicht erkennbar und müsste zunächst durch eine Zählung bestätigt werden. Zudem sind in dem Straßenzug bereits verschiedene Maßnahmen für eine Verbesserung der Radverkehrsfreundlichkeit umgesetzt worden: Zum einen ist im gesamten Gebiet Tempo 30 angeordnet, zum anderen wurden die Einbahnstraßen Kelsterbacher Straße in östliche und die Schwanheimer Straße in westliche Richtung für den Radverkehr freigegeben. Somit können Radfahrende bereits bequem und regelkonform auf den genannten Straßen in beide Richtungen fahren. Der Magistrat sieht daher keine begründbare Verhältnismäßigkeit des Nutzens der Maßnahme zum notwendigen Arbeitsaufwand, wie auch zu den Auswirkungen auf die Stellplatzbilanz. Eine Fahrbahnbreite von 4,50 Metern könnte nur geschaffen werden, wenn zahlreiche Parkplätze wegfallen. Diese sind jedoch in dem Bereich dringend erforderlich. Durch das Vorfahrtsrecht von Fahrradstraßen könnten zudem zusätzliche Gefahrenquellen geschaffen werden.