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Verkehrssicherheit im Sachenhäuser Landwehrweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2129 Betreff: Verkehrssicherheit im Sachenhäuser Landwehrweg Der Sachsenhäuser Landwehrweg ist eindeutig mittels Verkehrszeichen 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h), bzw. 274.1 Straßenverkehrs-Ordnung (Beginn einer Tempo 30-Zone) beschildert. Insofern die Verkehrsteilnehmenden die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht beachten, handelt es sich um ein bewusstes Fehlverhalten, das mittels verkehrsbehördlicher Mittel nicht unterbunden werden kann. Aufgrund der Anregung wurde eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Dabei wurden 94 Fahrzeuge gemessen. Acht Fahrzeuge überschritten hierbei die Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren Bereich. Aufgrund der geringen Verkehrsdichte und der geringen Anzahl an Geschwindigkeitsüberschreitungen liegt hier kein verkehrlicher Schwerpunkt vor. Daher werden weiterhin nur sporadisch Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4992

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