Verkehrssicherheit im Sachenhäuser Landwehrweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.11.2019, ST 2129 Betreff: Verkehrssicherheit im Sachenhäuser
Landwehrweg Der Sachsenhäuser Landwehrweg ist
eindeutig mittels Verkehrszeichen 274-30 Straßenverkehrs-Ordnung (zulässige
Höchstgeschwindigkeit 30 km/h), bzw. 274.1 Straßenverkehrs-Ordnung (Beginn
einer Tempo 30-Zone) beschildert. Insofern die Verkehrsteilnehmenden die
Geschwindigkeitsbegrenzung nicht beachten, handelt es sich um ein bewusstes
Fehlverhalten, das mittels verkehrsbehördlicher Mittel nicht unterbunden werden
kann. Aufgrund der Anregung wurde eine
Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Dabei wurden 94 Fahrzeuge gemessen. Acht
Fahrzeuge überschritten hierbei die Höchstgeschwindigkeit im sanktionierbaren
Bereich. Aufgrund der geringen Verkehrsdichte und der geringen Anzahl an
Geschwindigkeitsüberschreitungen liegt hier kein verkehrlicher Schwerpunkt vor.
Daher werden weiterhin nur sporadisch Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.08.2019, OM 4992