Baustelle Weckmarkt nicht gut für zu Fuß Gehende
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2017, ST 2127
Betreff: Baustelle Weckmarkt nicht gut für zu Fuß Gehende Die Baustelle am Weckmarkt wurde durch das Amt für Straßenbau und Erschließung einer Kontrolle unterzogen. Der Sondernutzungsbetreiber wurde aufgefordert, die aufgeführten Mängel umgehend zu beseitigen und die Barrierefreiheit herzustellen. Mitte September wurden die Mängel beseitigt.