Geschwindigkeitskontrolle durch Enforcement-Trailer im südlichen Teil der Buchrainstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.11.2019, ST 2126 Betreff: Geschwindigkeitskontrolle durch
Enforcement-Trailer im südlichen Teil der Buchrainstraße
Da es sich
bei dem Enforcement-Trailer gemäß dem Erlass des Ministeriums des Inneren und
Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und
Polizeibehörden", um eine stationäre Anlage handelt, müssen alle Standorte die
verbindlichen Vorgaben einhalten und bei der Hessischen Polizeiakademie (HPA)
beantragt werden. Prioritär sind dabei Örtlichkeiten zu wählen, an
denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen
(Unfallschwerpunkte) oder die zu den besonders schutzwürdigen Örtlichkeiten,
wie beispielsweise Fußgängerüberwege zählen. Neben der Voraussetzungserfüllung
gemäß Erlasslage müssen sich die Standorte des gesamten Stadtgebiets auch an
der tatsächlichen Notwendigkeit orientieren und die jeweilige Örtlichkeit muss
geeignet sein, um den Anhänger über mehrere Tage hinweg abstellen zu können.
Zudem ist eine Beschränkung der Örtlichkeiten erforderlich, um in möglichst
geringen zeitlichen Abständen die genehmigten Standorte anfahren zu können.
In der Buchrainstraße liegt kein verkehrlicher
Schwerpunkt vor, so dass der Einsatz des Enforcement-Trailers an diesem
Standort eindeutig zu Lasten stärker gefährdeter Straßen gehen würde. Dessen ungeachtet befindet sich der betroffene
Abschnitt der Buchrainstraße bereits seit einigen Jahren im Messprogramm der
Städtischen Verkehrspolizei. Somit werden dort regelmäßig mobile
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.09.2019, OM 5172