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Geschwindigkeitskontrolle durch Enforcement-Trailer im südlichen Teil der Buchrainstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2126 Betreff: Geschwindigkeitskontrolle durch Enforcement-Trailer im südlichen Teil der Buchrainstraße Da es sich bei dem Enforcement-Trailer gemäß dem Erlass des Ministeriums des Inneren und Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden", um eine stationäre Anlage handelt, müssen alle Standorte die verbindlichen Vorgaben einhalten und bei der Hessischen Polizeiakademie (HPA) beantragt werden. Prioritär sind dabei Örtlichkeiten zu wählen, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen (Unfallschwerpunkte) oder die zu den besonders schutzwürdigen Örtlichkeiten, wie beispielsweise Fußgängerüberwege zählen. Neben der Voraussetzungserfüllung gemäß Erlasslage müssen sich die Standorte des gesamten Stadtgebiets auch an der tatsächlichen Notwendigkeit orientieren und die jeweilige Örtlichkeit muss geeignet sein, um den Anhänger über mehrere Tage hinweg abstellen zu können. Zudem ist eine Beschränkung der Örtlichkeiten erforderlich, um in möglichst geringen zeitlichen Abständen die genehmigten Standorte anfahren zu können. In der Buchrainstraße liegt kein verkehrlicher Schwerpunkt vor, so dass der Einsatz des Enforcement-Trailers an diesem Standort eindeutig zu Lasten stärker gefährdeter Straßen gehen würde. Dessen ungeachtet befindet sich der betroffene Abschnitt der Buchrainstraße bereits seit einigen Jahren im Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei. Somit werden dort regelmäßig mobile Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5172

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